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AGB

1. Bestimmungen

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Netcomplete (im folgenden netcomplete.ch genannt) mit Geschäftssitz in 8302 Kloten und ihren Kunden. Sie sind Grundlage aller Lieferungen und Leistungen von netcomplete.ch. Vertraglichen Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von netcomplete.ch zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. SWITCH, DENIC usw.). AGB des Kunden, die von den vorliegenden der netcomplete.ch abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, netcomplete.ch hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht
dadurch ausgeschlossen, dass netcomplete.ch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Gleiches gilt wenn der Kunde für seine Website oder seinem Server eine Software einsetzt, für deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat

2. Zustandekommen von Verträgen

2.1 Ein Vertrag mit netcomplete.ch kommt stillschweigend zustande, wenn dieser auf ein Angebot des Kunden Erfüllungshandlungen unternimmt. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen von netcomplete.ch sind als Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich. Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen des NIC in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat

3. Domainregistrierung

3.1 Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrags. netcomplete.ch kann auf Wunsch des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen Übermittlung der Erklärung. Eine Domainregistrierung über die netcomplete.ch ist keine Pflicht. netcomplete.ch behält sich das Recht vor, Domainregistrierungen erst nach Zahlungseingang bzw. Zahlungsnachweis durch den Kunden, durchzuführen.

4. IRC-Server

4.1 Die netcomplete.ch behält sich das Recht vor, Server mit IRC, insbesondere Rechner mit IRC-Shell und IRC-Diensten, jederzeit aus dem Betrieb zu nehmen bzw. herunterzufahren, falls dadurch direkt oder indirekt oder vermutungsweise der restliche Betrieb beeinträchtigt wird oder werden könnte. Schäden und Kosten die direkt oder indirekt durch IRC z. B. durch evtl. DoS-Angriffe entstehen sollten, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Des Weiteren kann die netcomplete.ch eine persönliche Haftung verlangen

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen, gewaltdarstellende, Aufruf zur Gewalt, Anleitung oder Anstiftung zu strafbaren Handlungen, rassendiskriminierende, religiös fanatischen, unerlaubte Glücksspiele, sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen. Pornographie ist in allen Bereichen von Netcomplete-Hosting ausdrücklich nicht erlaubt. Erotische und pornografische Darstellung sind auch mit vorgeschaltetem Jugendschutz und auch unter Einhaltung der nationalen (SR: § 197 StGB, § 173ff StGB, URG (Urheberrechtsverletzungen), DSG (Datenschutzverletzungen), UWG (Verletzung des lauteren Wettbewerbes) sowie der internationalen Gesetzgebung ausdrücklich nicht erlaubt.

5.2 Die strafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften sind zu beachten.

5.3 Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und
Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Angeboten ohne einer entsprechender Limitierung gilt der Grundsatz des Fair user Prinzips (davon sind besonders die Verwendung von vorwiegend Download Seiten, Hotlinks zu unseren Servern etc. betroffen).

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln.

5.5 Der Kunde erhält die Zugangsdaten für das von ihm bestellte Angebot in der Regel innerhalb von
3 Werktagen. Sollte der Kunde nach dem angegebenen Zeitraum keine Zugangsdaten erhalten haben, ist er verpflichtet, sich bei netcomplete.ch nach dem Grund für die Verzögerung zu informieren. Das Vertragsverhältnis bleibt von der Verzögerung unberührt.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet bei erkennbare Schäden oder Mängel unverzüglich eine
Störungsmeldung zu eröffnen, sowie im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Schäden oder Mängel und ihrer Ursache ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern.

5.7 Der Kunde ist verpflichtet jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes sowie sonstige wesentliche Umstände, welche auf das Vertragsverhältnis
Auswirkungen haben, unverzüglich mitzuteilen.

5.8 Mit Ausnahme der Reseller Angebote und beim Kauf von zusätzlichen Addon-Domains, darf der Kunde pro Web-Account nur eine Homepage betreiben (mit beliebig vielen Inhaltseiten und ja nach Plan enthaltenen Subdomains).

5.9 Bei Verwendung von Scripts oder anderen, nicht von netcomplete.ch zur Verfügung gestellten, Software Komponenten, ist der Kunde verpflichtet diese auf dem aktuellsten Stand der Sicherheitsupdates zu halten. Der Kunde ist vor Einsatz solcher Software-Komponenten verpflichtet alle nötigen und zumutbaren Abklärungen zu treffen die die Verwendung solcher Software ermöglichen. Sicherheitsupdates müssen sofort nach Veröffentlichung, spätestens jedoch nach 48 Stunden, auf dem Server/Hosting-Account nachgeführt werden. Schäden und Kosten die direkt oder indirekt durch die Verwendung solcher Software-Komponenten entstehen, werden vom Kunden ausnahmslos übernommen und dem Kunden in Rechnung gestellt. Des Weiteren kann die netcomplete.ch eine persönliche Haftung verlangen

6. Verstoss gegen eine Pflicht

6.1 Verstösst der Kunde gegen eine unter Ziffer 5.1 bis 5.9 genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstosses, zum Ersatz des netcomplete.ch entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von netcomplete.ch von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoss verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von netcomplete.ch, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer ausserordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

7. Verfügbarkeit

7.1 netcomplete.ch garantiert eine Verfügbarkeit der Leitung von 99.8% pro Jahr. Monatlich kann 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich von netcomplete.ch entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung von netcomplete.ch ausgeschlossen

8. Elektronische Kommunikation

8.1 Dem Kunden ist bewusst, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation grundsätzlich nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher bei Nutzung dieser Kommunikationsform das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte

9. Sicherungskopien

9.1 Der Kunde ist für eine Datensicherung grundsätzlich selbst verantwortlich. Seitens netcomplete.ch wird, bei den Webhosting- und Reseller-Paketen, eine Datensicherung in Form von RAID1-Systemen, Backup und Off-Site-Backup gewährleistet

10. Zahlungspflicht, Zahlungsweise

10.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die
Abrechnungen erfolgen jährlich im Voraus. Abweichungen hiervon können vereinbart werden

11. Fälligkeit, Prüfungspflicht des Kunden, Rügepflicht des Kunden

11.1 Rechnungen von netcomplete.ch sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsstellungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Insbesondere werden bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 10% jährlich für Vollkaufleute und
Nicht-Kaufmänner fällig, sofern er keinen wesentlich geringeren Zinsschaden nachweist. Der Kunde hat die Rechnungen regelmässig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber netcomplete.ch zu erheben

12. Sperrung

12.1 netcomplete.ch ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Ebenfalls ist eine Sperrung bei Zahlungsverzug mehr als 4 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Fristsetzung möglich. Im Falle einer Sperrung wird der Server heruntergefahren. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von netcomplete.ch
vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere

12.2 ein Verstoss gegen die Pflicht aus Ziffer 5.1 bis 5.9, oder

12.3 die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder

12.4 der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des Datenmaterials des Kunden oder die
Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Kunde hierüber informiert wurde, oder

12.5 die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:

12.5.1 nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder

12.5.2 nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (Junk-Mail), oder

12.5.3 im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist, oder

12.5.4 den zur Verfügung gestellten Speicherplatz überwiegend zur Bereitstellung von Download- Angeboten nutzt oder Systemresourcen einschliesslich Traffic in einer dem Fair Use-Prinzip wiedersprechenden Weise nutzt (z.B. durch vermehrte Verwendung von Hotlinks auf unsere Server). Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von netcomplete.ch zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmässigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das Gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.

12.10 Für die Entsperrung eines gesperrten Kundenzugangs ist netcomplete.ch berechtigt, eineAufwandspauschale in Höhe von CHF 100,00 zu erheben

13. Vertragsbeendigung

13.1 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ordentliche oder ausserordentliche Kündigungen berühren Verträge mit Dritten (z.B. Switch, Denic etc.) nicht

14. Kündigung / Stornierung

14.1 Ordentliche Kündigung
Ein unbefristeter Vertrag ist mit einer Frist von 30 Tagen von beiden Seiten jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar. Ein befristeter Vertrag über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende kündbar. Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.

14.2 Ausserordentliche Kündigung
netcomplete.ch ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

14.2.1 der Kunde die in Ziffer 5.1 bis 5.9 genannten Pflichten schuldhaft verletzt, oder

14.2.2 der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, oder

14.2.3 der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, die die vertraglichen zwischen dem Kunden und netcomplete.ch sowie diejenigen zu Drittanbietern betreffen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von netcomplete.ch zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, oder

14.2.4 der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige Inhalte bereitzuhalten, auch wenn diese noch nicht verbreitet wurden.

14.3 Ausserordentliche Kündigung nach erfolgter Abmahnung
Eine ausserordentliche Kündigung kann nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung erfolgen, wenn der Kunde die in Ziffer 5.1 bis 5.9 genannte Pflicht schuldhaft verletzt und nach Fristablauf das beanstandete Verhalten weiter aufrechterhält.

14.4 Stornierungen von Bestellungen sind nur zulässig solange der Auftrag von netcomplete.ch noch nicht ausgeführt worden ist. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen und müssen von netcomplete.ch bestätigt werden, für die Stornierungen erhebt netcomplete.ch ein Aufwandspauschal von CHF 20.—. Sollte
die Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt sein, werden die Stornierungen hinfällig und die Aufträge werden ausgeführt.

14.5 Von der Geld zurück Garantie bleiben die durch die netcomplete.ch bestellten Domainnamen ausgeschlossen

15. Haftung von netcomplete.ch

15.1 Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von netcomplete.ch zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die Zuteilung eines Domainnamens ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat. Im Übrigen haftet netcomplete.ch nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von netcomplete.ch, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Höhe
nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzessrisiken ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangene Gewinne, ist ausgeschlossen.

16. Geheimhaltung, Datenschutz

16.1 Der Vertragspartner wird hiermit darüber unterrichtet, dass netcomplete.ch seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich netcomplete.ch Dritter Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist netcomplete.ch berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist

17. Änderung der AGB

17.1 netcomplete.ch ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat netcomplete.ch das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen

18. Schlussbestimmungen

18.1 Erfüllungsort ist 8302 Kloten, Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages, einschliesslich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich. Auf diesem Vertrag findet ausschliesslich das schweizerische Recht Anwendung.

18.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmunggekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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