Die Datenschutzorganisation HateAid hat zusammen mit anderen Datenschützern Anzeige gegen Meta erstattet, da sie die Meta Ray-Ban Smart Glasses für rechtswidrig halten. Die Brille ist mit Kameras ausgestattet, die kontinuierlich filmen können, und dies wirft erhebliche Fragen bezüglich Datenschutz und Privatsphäre auf.
Das zentrale Problem ist, dass die Kameras der Ray-Ban Brille andere Personen filmen können, ohne dass diese explizit zustimmen oder auch nur bemerken, dass sie gefilmt werden. Dies verstösst nach Ansicht der Datenschützer gegen fundamentale Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer Datenschutzgesetze. Die DSGVO verlangt unter anderem, dass Menschen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden und ihrer Verarbeitung zustimmen müssen.
Das Tragen einer Kamera, die unbewusst andere Menschen filmt, erzeugt eine Situation, in der Personen, die neben jemandem mit einer Ray-Ban Brille stehen, ohne ihr Wissen fotografiert oder gefilmt werden können. Dies ist besonders problematisch in öffentlichen Räumen wie Geschäften, Restaurants oder Bürogebäuden, wo solche Brillen getragen werden könnten.
Nach Ansicht der Datenschützer benötigt Meta für den Betrieb solcher Kameras klare Rechtsgrundlagen, was bislang nicht gegeben ist. Die Frage ist, auf welcher Grundlage Meta und die Träger solcher Brillen andere Menschen filmem dürfen.
Für Unternehmen ist dies relevant, da sie möglicherweise Nutzern solcher Smart Glasses den Zugang zu bestimmten Bereichen verwehren müssen, um ihre Datenschutzverpflichtungen zu erfüllen. Es könnte auch notwendig werden, Richtlinien zu entwickeln, die den Umgang mit solcher Technologie am Arbeitsplatz regeln. Dieses Verfahren könnte langfristig dazu führen, dass Smart Glasses mit Kameras stark reglementiert oder ganz verboten werden.
