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AGB

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der Netcomplete GmbH (nachfolgend «Netcomplete») gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend «Produkte») von Netcomplete. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Netcomplete geschäftliche Beziehungen pflegt. Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Lichtenstein.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Netcomplete hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.netcomplete.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Netcomplete bezogen werden.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

2. Informationen über Produkte und Dienstleistungen

Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von Netcomplete für die Kunden möglichst übersichtlich und kundenfreundlich zusammengestellt. Soweit es sich dabei um Angaben des Herstellers handelt (z.B. Herstellergarantie), sind immer die Angaben des Herstellers selber massgebend. Netcomplete ist stets bemüht, die Angaben der Hersteller korrekt, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann dafür aber keine Gewähr leisten.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

3. Preis

Alle Preise gelten, wenn nichts Anderes vermerkt ist, inklusive Mehrwertsteuer, vorgezogener Recyclinggebühren und Urheberrechtsabgaben.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

4. Verfügbarkeit

Netcomplete legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 5 der AGB ein.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

5. Vertragsabschluss

Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter www.netcomplete.ch publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Herstellers oder von Netcomplete).
Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihm angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Netcomplete eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der Bedingung der Lieferunmöglichkeit steht.
Falls eine Lieferung gemäss Ziffer 4 unmöglich ist, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist Netcomplete zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

6. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten und die zugehörigen Konditionen sind unter www.netcomplete.ch publiziert. Netcomplete behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen.
Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Netcomplete. Der Kunde räumt Netcomplete das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

7. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde Netcomplete unter irgendeinem Titel schuldet sofort fällig und Netcomplete kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen an ihn einstellen. Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann Netcomplete frühestens acht Kalendertage, nachdem Netcomplete dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung hat zukommen lassen, alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung auflösen.
Netcomplete kann ab der 3. Mahnung eine Umtriebsgebühr von CHF 50.- erheben. Netcomplete behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

8. Stornierung und Vertragsauflösung

8. Stornierung und Vertragsauflösung
Bestellungen sind gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von Netcomplete möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar.
Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann Netcomplete den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung von Netcomplete gemäss Ziff. 4 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet Netcomplete dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

9. Lieferkosten

Alle Lieferungen innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein sind grundsätzlich versandkostenpflichtig.
Diese Kosten werden auf der Bestellung und Rechnung separat ausgewiesen.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

10. Prüfpflicht des Kunden

Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind Netcomplete unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung mitzuteilen. Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht in Betrieb nehmen.
Bei der Anlieferung durch einen Servicepartner bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass keine offensichtlichen Mängel am Produkt bestehen. Anderenfalls hat er den Mangel auf dem Lieferschein anzugeben. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

11. Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe. Unter den folgenden Bedingungen sind sie jedoch möglich: https://www.netcomplete.ch/ruecknahmebedingungen/.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

12. Rücksendungen

Rücksendungen von Produkten, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sie sind eingeschrieben an den auf www.netcomplete.ch unter „Service und Support“ angegebenen Ort zu senden. Die Produkte sind, mit sämtlichem Zubehör, in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken.
Der Rücksendung wegen eines Mangels am Produkt muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb und eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann Netcomplete die Kosten für die Prüfung sowie die Rücksendung oder die Entsorgung dem Kunden verrechnen.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Netcomplete muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Netcomplete keine Haftung.
Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden 12 Monate aufbewahrt und dann entsorgt.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

13. Gewährleistung

Es gilt stets die zweijährige Gewährleistungsfrist seit Lieferdatum, wobei Netcomplete die Wahl hat, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu erbringen.
Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen.
Bei Verschleissteilen, Batterien und Akkus bedingt Netcomplete die Gewährleistung vollständig weg.
Sofern die Herstellergarantie über die Gewährleistung seitens Netcomplete hinausgeht, räumt Netcomplete diese seinem Kunden ebenfalls ein. Im Shop als «Demo-Modell» gekennzeichnete Produkte sind Vorführgeräte. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder in Stand gesetzte Produkte sein, weshalb sie auch zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Netcomplete kann dem Kunden während der Prüfung des Gewährleistungsanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Fall der Gewährleistung vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst im Moment der Gewährleistungszusage Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung der Gewährleistung kann der Kunde das Ersatzgerät zum Preis des Übergabezeitpunktes an ihn erwerben oder er ist verpflichtet, das Ersatzgerät gemäss Ziffer 12 zurückzusenden.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

14. Reparatur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

Für Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann Netcomplete Kosten erheben.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

15. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen Netcomplete und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden. Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Servicepartner-Dienstleistungen entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet die mit der Ausführung betraute Firma.[/vc_column_text][vc_column_text css_animation=»bottom-to-top»]

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Zürich. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht wobei das UN-Kaufrecht (CISG) vollständig ausgeschlossen wird.

Mai 2014[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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