Die AR-Brille von Meta gerät zunehmend unter Druck von Datenschutzbehörden. Der Datenschutzbeauftragte der Hansestadt Hamburg hat eine kritische Bewertung vorgenommen: Die eingebauten Kameras der Smart Glasses machen das Gerät nach seiner Einschätzung zu einer getarnten Überwachungskamera, die im öffentlichen Raum eingesetzt werden kann.

Dies ist ein fundamentales Datenschutzproblem. Während normale Kameras oder Smartphones deutlich als solche erkennbar sind, könnten Träger von AR-Brillen überall Aufnahmen machen, ohne dass andere Personen dies bemerken oder ein bewusstes Einverständnis geben könnten. Dies berührt nicht nur die Privatsphäre von Passanten, sondern auch die Rechte von Mitarbeitern und Kunden in privaten Räumen wie Geschäften oder Büros.

Der Hamburger Datenschützer signalisiert, dass unter diesen Umständen ein vollständiges Verkaufsverbot des Geräts in Betracht kommt. Dies würde bedeuten, dass Meta die Brille in Deutschland nicht anbieten könnte, zumindest nicht ohne erhebliche technische oder regulatorische Änderungen. Solche Verbote sind nicht beispiellos: Ähnliche Debatten haben bereits für andere Smart-Devices stattgefunden, wenn der Datenschutz nicht angemessen gewährleistet wird.

Für Unternehmen und IT-Verantwortliche ist dies ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass auch moderne und technisch fortschrittliche Lösungen nicht einfach eingeführt werden können, ohne dass Datenschutzfragen geklärt sind. Sollte ein Verbot tatsächlich erlassen werden, müssten Firmen, die auf solche Technologie setzen wollen, auf Alternativen ausweichen oder die internationale Verfügbarkeit neu bewerten.

Darüber hinaus verdeutlicht der Fall, wie wichtig es ist, Datenschutz von Anfang an in die Produktentwicklung einzuplanen. Hersteller sollten transparent kommunizieren, wie Daten erfasst, verarbeitet und geschützt werden. Unternehmen, die Lösungen mit Kamera- oder Sensorfunktion evaluieren, sollten diese Aspekte sorgfältig prüfen, bevor sie in Unternehmensumgebungen eingeführt werden.