Ein Phänomen breitet sich in Grossbritannien aus: Zahlreiche öffentliche Orte wie Pubs und Theater erlauben ihren Besuchern nicht mehr, Metas Augmented-Reality-Datenbrillen (beispielsweise Ray-Ban Stories oder ähnliche Modelle) zu tragen. Die Betreiber dieser Venues rechtfertigen diese Massnahmen mit Datenschutz- und Privatsphäre-Bedenken.
Der zentrale Grund ist simpel: Diese AR-Brillen sind mit hochauflösenden Kameras ausgestattet, die kontinuierlich Videos aufnehmen können. Obwohl Meta und die Geräthersteller behaupten, dass die Geräte nur auf Anweisung des Trägers aufnehmen, ist für Umstehende und Personal nicht erkennbar, ob die Brille gerade aufnimmt oder nicht. Dadurch entsteht das Risiko von heimlichen Videoaufnahmen, die gegen die Rechte und Privatsphäre anderer Personen verstossen.
Dies ist nicht nur ein Datenschutz-, sondern auch ein Rechtsthema. In vielen Ländern, einschliesslich des Vereinigten Königreichs, ist das Aufnehmen anderer Personen ohne Zustimmung in privaten oder halbprivaten Räumen illegal. Ein Theater oder eine Bar könnten der Haftung ausgesetzt sein, wenn auf ihren Räumlichkeiten ohne Wissen oder Einwilligung Aufnahmen gemacht werden.
Meta hat zu diesem Thema kommuniziert, insistiert aber, dass die Kameras sicher seien und nur auf Nutzerbefehl aufnehmen. Trotzdem sprechen die Tatsachen, dass Venues proaktiv Verbote erlassen, eine andere Sprache: Die Nutzer und Ort-Betreiber trauen den Sicherheitsmechanismen offenbar nicht vollständig, oder sie wollen das Risiko gar nicht erst eingehen.
Für Schweizer IT-Dienstleister und Unternehmen ist dies relevant: Augmented-Reality-Technologie birgt datenschutzliche Herausforderungen, die ernst genommen werden müssen. Falls solche Geräte in Unternehmen eingesetzt werden sollen, müssen klare Richtlinien und Compliance-Massnahmen etabliert werden. Dies ist auch ein Thema für Datenschutzberatung und Risikomanagement.
