BinDoc, ein Unternehmen das sich mit digitalen Gesundheitsakten und Patientendatenverwaltung beschäftigt, hat Klage gegen den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg eingereicht. Hintergrund des Rechtsstreits ist eine grundsätzliche Differenz in der Interpretation von Datenschutzbestimmungen, konkret bezüglich der korrekten Anonymisierung von sensiblen Patientendaten.
Anonymisierung ist im Datenschutzrecht eine zentrale Kategorie: Wenn Daten korrekt anonymisiert sind, gelten sie nicht mehr als Personendaten und unterliegen damit nicht den rigiden Vorgaben der DSGVO und ähnlicher Regelwerke. Das erlaubt Unternehmen, solche Daten freier zu nutzen und zu analysieren, etwa für Forschung oder Verbesserung von Diensten. Allerdings ist "wahre Anonymisierung" technisch schwierig: wenn noch irgendwie ein Bezug zur Person möglich ist, gilt die Anonymisierung als fehlgeschlagen.
BinDoc argumentiert offenbar, dass sein Anonymisierungsverfahren ausreichend ist, während der LfDI Baden-Württemberg zu einer anderen Bewertung kommt. Dies ist ein verbreitetes Problem in der Praxis: Die Definition von "hinreichender Anonymisierung" ist rechtlich komplex und kann zwischen Behörden unterschiedlich interpretiert werden. Die Klage wird zeigen, welche Anforderungen konkret gelten und könnte damit Auswirkungen auf andere Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft haben.
Für Schweizer KMU im Gesundheitssektor ist dieser Vorfall beobachtungswert. Ähnliche Streitigkeiten könnten auch hierzulande entstehen, besonders wenn Unternehmen Patientendaten anonymisiert nutzen möchten. Die Anforderungen an Anonymisierung sind in der Schweiz (Datenschutzgesetz revDSG) und in der EU (DSGVO) unterschiedlich, aber grundsätzlich hoch. Unternehmen sollten bereits bei der Konzeption von Datenverarbeitungsprozessen rechtliche Expertise hinzuziehen und nicht davon ausgehen, dass hauseigene Anonymisierungsmethoden automatisch legal genügen. Das Urteil, das aus Bindocs Klage resultiert, dürfte erhebliche Orientierung geben.
