Die Europäische Union hat neue Regelungen beschlossen, die es Ermittlungsbehörden ermöglichen, Daten direkt bei Diensteanbietern im Ausland anzufordern, ohne umständliche internationale Rechtshilfeverfahren einleiten zu müssen. Diese Massnahme soll die Ermittlungen in Strafverfahren beschleunigen und die Behördenkommunikation vereinfachen.

Das neue Regelwerk sieht vor, dass Behörden Anbieter mit Sitz ausserhalb der EU auffordern können, Kundendaten herauszugeben. Die Fristen für die Beantwortung sind sehr kurz angesetzt, was zu einer raschen Datenherausgabe führen soll. Dies betrifft insbesondere grosse US-amerikanische Plattformen und Cloud-Anbieter, die in Europa tätig sind.

Allerdings gibt es erhebliche Bedenken vonseiten von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen. Kritiker argumentieren, dass die kurzen Fristen es Anbietern unmöglich machen könnten, rechtliche Einsprüche zu prüfen oder die Anfragen auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Zudem befürchten sie, dass nationale Behörden die Regeln missbrauchen könnten, um unverhältnismässig in die Privatsphäre einzugreifen.

Ein weiteres Problem liegt in der mangelnden Kontrolle und Transparenz. Die neuen Regeln ermöglichen es Behörden, auf Daten zuzugreifen, ohne dass ein richterlicher Genehmigungsprozess stattfindet, wie er in vielen europäischen Ländern eigentlich erforderlich ist. Dies könnte zu einer Erosion von Grundrechtsschutzstandards führen, besonders in Ländern mit schwächerer Unabhängigkeit der Justiz.

Für Unternehmen und ihre Kunden ergibt sich daraus ein erhebliches Risiko. Cloud-Anbieter und Online-Plattformen müssen sich auf ständige Datenanfragen einstellen, ohne dass es ausreichende rechtliche Schutzmechanismen gibt. Dies könnte auch Schweizer KMU betreffen, die ihre Daten bei europäischen oder US-amerikanischen Anbietern speichern. Sie sollten daher ihre Datenschutzrichtlinien überprüfen und mit ihren Diensteanbietern klären, wie diese mit solchen Anfragen umgehen werden.