Die EU hat mit ihrem AI Act ein weltweit beachtetes Regelwerk geschaffen, das den Umgang mit künstlicher Intelligenz stärker reguliert. Nun beginnt die neu geschaffene EU-KI-Behörde mit der praktischen Durchsetzung einzelner Bestimmungen. Ein Fokus liegt auf Transparenzpflichten: Wenn künstliche Intelligenz bei der Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten eingesetzt wird, sollen diese gekennzeichnet werden.

Das Ziel dieser Regelung ist nachvollziehbar. Nutzer sollen transparente Information darüber erhalten, wenn sie KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte konsumieren. Das verhindert Täuschung und schafft Vertrauen. Allerdings gibt es in der praktischen Umsetzung Grenzen und Ausnahmen.

Die gute Nachricht für viele Medienunternehmen und Inhaltsanbieter: Unter bestimmten Schwellenwerten und Kategorien sind sie von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen. Insbesondere grössere, etablierte Nachrichtenmedien müssen oft nicht alle KI-erzeugten Inhalte einzeln kennzeichnen, wenn diese eindeutig als redaktionelle Arbeit erkennbar sind. Dies soll bürokratische Hürden reduzieren und Innovation nicht unnötig hemmen.

Für IT-Dienstleister und KMU, die mit KI arbeiten oder KI-Tools einsetzen, ist dies ein wichtiges Signal. Die Regelung zeigt, dass die EU ernst macht mit KI-Governance, but auch mit Augenmaass. Unternehmen sollten prüfen, ob sie Inhalte durch KI verarbeiten oder generieren und ob Kennzeichnungspflichten für sie relevant sind. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem AI Act hilft, Compliance-Risiken zu minimieren und das Vertrauen von Kunden zu bewahren.