Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung zu Smart Glasses getroffen, die für diese Geräte wichtig ist. Die Behörde lehnt ein vollständiges Verbot von intelligenten Brillen mit Kamerafunktion ab, stellt aber Anforderungen an die Transparenz.

Smart Glasses sind Brillen, die mit eingebauten Kameras und anderen Sensoren ausgestattet sind. Sie können Fotos und Videos aus der Ich-Perspektive des Trägers aufnehmen und ermöglichen so neue Formen von potenziellem Datenmissbrauch. Die Sorge um Privatsphäre ist berechtigt, da jemand mit einer solchen Brille andere Menschen filmen kann, ohne dass diese es bemerken oder verhindern können.

Die Bundesnetzagentur hat sich für einen pragmatischeren Weg entschieden: Statt Smart Glasses ganz zu verbieten, fordert sie, dass die Geräte ein deutlich erkennbares Signal aussenden müssen, wenn sie gerade aufnehmen. Dies könnte beispielsweise eine Licht-LED oder ein akustisches Signal sein. Das Ziel ist, dass umstehende Personen erkennen können, dass sie möglicherweise aufgenommen werden.

Diese Regelung ist ein Kompromiss zwischen Innovationsförderung und Datenschutz. Smart Glasses könnten für zahlreiche Anwendungen nützlich sein, von Wartungsszenarien über professionelle Anwendungen bis zu Augmented-Reality-Erlebnissen. Ein komplettes Verbot hätte die Technologieentwicklung in Deutschland gebremst, während ein unreguliertes Umfeld zu massiven Datenschutzproblemen hätte führen können.

Für KMU mit Interesse an tragbaren Technologien ist diese Entscheidung relevant. Unternehmen, die Smart Glasses einsetzen möchten, beispielsweise für Fernwartung oder technische Assistenzszenarien, können dies nun unter bestimmten Voraussetzungen tun. Sie müssen aber sicherstellen, dass die Aufnahmen den Anforderungen entsprechen und dass Datenschutzrichtlinien befolgt werden. Besonders bei Einsatz am Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber Betriebsräte einbeziehen und Richtlinien zur Privatsphäre etablieren.