Das Landgericht München hat in einem Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem US-Musikgeneration-Startup Suno entschieden: Das Unternehmen darf Musikwerke ohne GEMA-Erlaubnis nicht für sein KI-Training verwenden. Dieses Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung für die rechtliche Behandlung von urheberrechtlich geschütztem Material im Kontext von Künstlicher Intelligenz.
Das KI-Musikgeneration-Startup Suno hat Systeme entwickelt, die basierend auf Textbeschreibungen vollständig synthetische Musikstücke erzeugen können. Die GEMA wirft dem Unternehmen vor, dass es zur Verbesserung der Musik-KI-Modelle tausende von urheberrechtlich geschützten Kompositionen und Aufnahmen ohne Lizenz als Trainingsmaterial verwendet hat. Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, ob dies unter Umständen erlaubt ist oder eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Das Landgericht entschied zugunsten der GEMA und untersagte Suno konkret, bestimmte geschützte Werke für das Training zu nutzen. Dies hat unmittelbare Folgen für Sunos Operationen, da die Qualität generativer KI-Systeme stark von der Vielfalt und Menge der Trainingsmaterialien abhängt.
Das Urteil setzt wichtige Massstäbe für den Umgang mit Urheberrechten bei KI-Anwendungen. Es signalisiert: Unternehmen können sich nicht einfach auf abstrakte Konzepte wie «Datenlizenzierung für Trainingsmaterial» berufen, um Urheberrechtsverletzungen zu rechtfertigen. Die Rechte von Künstlern und Schöpfern müssen respektiert werden, auch im Zeitalter von KI.
Für deutsche Unternehmen, die KI-Technologien einsetzen oder entwickeln, ist dies ein wichtiges Warnsignal. Wer KI-Systeme trainiert oder anwendet, muss sicherstellen, dass alle verwendeten Trainingsdaten lizenziert sind oder in den gemeinfrei fällt. Dies betrifft nicht nur Musikgeneration, sondern potenziell alle KI-Modelle. Unternehmen sollten ihre KI-Projekte rechtlich überprüfen und dokumentieren, woher ihre Trainingsdaten stammen. Ein Verstoss gegen Urheberrechte kann zu Klagen, Bussgeldern und Produktionsstops führen.
