Die Nichtregierungsorganisation HateAid hat rechtliche Schritte gegen Meta, Ray-Ban und mehrere deutsche Optikerkettten eingeleitet und Strafanzeige erstattet. Der Grund liegt in den Datenschutz- und Privatsphäre-Bedenken rund um die Meta Ray-Ban Smart Glasses. Diese Brille ist mit Kamera ausgestattet und ermöglicht es, Umgebungsaufnahmen zu machen, ohne dass Dritte dies notwendigerweise bemerken.

Das Kernproblem: Die Brille macht Videoaufnahmen von anderen Personen möglich, ohne dass diese ihre Einwilligung geben oder überhaupt bemerken, dass sie gefilmt werden. Dies verstösst gegen mehrere Datenschutzprinzipien und möglicherweise gegen das deutsche Telemediendienstdatenschutzgesetz (TDDDG), das besondere Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt. Besonders kritisch ist, dass solche Aufnahmen Gesichter, Verhalten und andere sensible Informationen erfassen können, die dann möglicherweise mit Gesichtserkennungssoftware verarbeitet werden.

Für Unternehmen und ihre Mitarbeiter ist dies ein wichtiger Aspekt der Sicherheits- und Datenschutz-Kultur. Falls Kunden oder Geschäftspartner mit solchen Geräten in Räumen anwesend sind, können unwissentlich Aufnahmen entstehen. Dies kann zu Vertrauensproblemen, regulatorischen Risiken und möglichen rechtlichen Konsequenzen führen. KMU sollten überdenken, ob und wie sie mit solchen Technologien in ihren Büros und Geschäftsräumen umgehen möchten.

Der Fall zeigt auch, wie wichtig eine klare Datenschutz-Richtlinie ist. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern und Besuchern transparent machen, wo und wann Aufnahmen stattfinden dürfen. Besonders in Bereichen mit vielen Kundenkontakten oder sensiblen Diskussionen sollte man das Tragen solcher Geräte überdenken oder explizite Regeln etablieren.