Der Plan der Europäischen Union, alte Kupfernetze abzuschalten und durch moderne Glasfaser-Infrastruktur zu ersetzen, rückt näher an die Umsetzung. Ein rechtliches Gutachten des Breko, eines deutschen Verbands der Telekommunikationsindustrie, kommt zu einem wichtigen Ergebnis: Die Abschaltung von Kupferleitungen ist nicht als Enteignung zu bewerten und löst daher keine Entschädigungspflichten aus.

Dies ist ein bedeutsamer Meilenstein im Digitalisierungsprozess Europas. Lange Zeit war unklar, ob Netzbetreiber für stillgelegte Kupferleitungen entschädigt werden müssen, was den Umstieg auf moderne Infrastruktur erheblich verteuert hätte. Das Gutachten schafft nun Klarheit und reduziert eine wesentliche rechtliche Hürde.

Der Digital Networks Act (DNA) der EU ist ein umfassendes Regelwerk zur Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur. Er soll den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen beschleunigen und damit die digitale Konkurrenzfähigkeit Europas stärken. Die Abschaltung von Kupferleitungen ist ein integraler Bestandteil dieser Strategie, da alte Technologie Investitionen blockiert und Betriebskosten verursacht.

Für Unternehmen und KMU ist dies eine gute Nachricht. Ein schnellerer Glasfaser-Ausbau ohne regulatorische Verzögerungen verbessert die Verfügbarkeit von hochperformanten Internetanbindungen. Bessere Netzinfrastruktur ermöglicht schnellere Datenübertragungen, stabileré Verbindungen und damit auch moderne Cloud-Services, Video-Konferenzen und digitale Geschäftsmodelle. Die Klarheit der Rechtslage ermöglicht auch investierenden Unternehmen planbarere Geschäftsmodelle.