Ein wichtiges Urteil für das deutsche Informationsrecht: Das Oberlandesgericht München hat die Klage des Freistaats Bayern gegen einen Open-Data-Aktivisten abgewiesen. Der Fall berührt grundlegende Fragen über Urheberrechte an öffentlichen Daten und die Rechte von Bürgern, diese Daten frei zu nutzen.

Der Aktivist Markus Drenger hatte sich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Bedingungen Bürger Daten nutzen dürfen, die von Behörden gesammelt wurden. Bayern argumentierte, dass das Urheberrecht Behörden schützt und damit die Nachnutzung einschränkt. Das Gericht sah das anders.

Das Oberlandesgericht stützte seine Entscheidung auf zwei Punkte: Erstens das Datennutzungsgesetz, das klärt, wie öffentliche Daten genutzt werden dürfen. Zweitens Urheberrechts-Grundsätze. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der öffentliche Interesse an frei zugänglichen Daten schwerer wiegt als der Eigentumsanspruch des Staates.

Das hat weitreichende Implikationen:

Öffentliche Daten sollten grundsätzlich frei nachnutzbar sein. Behörden können sich nicht hinter dem Urheberrecht verstecken, um Transparenz zu verhindern. Aktivisten und Journalisten haben Rechtsschutz, wenn sie öffentliche Informationen veröffentlichen.

Allerdings: Das Urteil klärt nicht alle Fragen. Wo genau die Grenzen zwischen Schutz und Zugang liegen, bleibt teilweise offen. Der Staat könnte weitere Gerichtsprozesse anschieben.

Für Unternehmen und KMU bedeutet das: Wenn Sie Daten von Behörden brauchen, haben Sie theoretisch stärkere Rechte, diese zu bekommen und nachzunutzen. Gleichzeitig sollten Sie verstehen, dass der Staat noch versuchen könnte, Datenzugang zu limitieren. Eine Rechtsberatung lohnt sich, wenn es um grössere Datenmengen geht.