Smart Glasses mit integrierten Kameras gelten als innovative Technologie, bergen aber erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen im Datenschutz. Diese tragbaren Geräte sind nicht einfach Unterstützungsmittel, sondern können zu massiven Verstössen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führen, wenn sie nicht korrekt eingesetzt werden.

Die zentrale Problematik liegt darin, dass Kameras in Brillen ständig Personen im unmittelbaren Umfeld erfassen können. Besonders in Büroumgebungen oder öffentlichen Räumen bedeutet dies, dass Kollegen, Kunden und Passanten ohne explizite Einwilligung gefilmt werden können. Dies verstösst gegen grundlegende DSGVO-Prinzipien, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit Rechtsgrundlage erlauben.

Für Unternehmen entsteht hier eine Haftungsfalle. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Smart Glasses bereitstellen, können bei Datenschutzverletzungen haftbar gemacht werden. Das betrifft nicht nur Bussgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes, sondern auch Schadensersatzforderungen von betroffenen Personen. Besonders kritisch wird es, wenn sensible Daten wie Krankenakten, Gehaltsabrechnungen oder Geschäftsgeheimnisse unbeabsichtigt aufgezeichnet werden.

Praktisch müssen KMU die folgenden Fragen klären: Wer genau darf die Geräte nutzen? Welche Bereiche sind filmfrei zu halten? Wie werden Aufnahmen gespeichert und gelöscht? Welche Einwilligungen sind von betroffenen Dritten einzuholen? Diese Anforderungen erfordern umfassende Richtlinien und technische Massnahmen wie automatische Deaktivierung der Kamera in sensiblen Bereichen.

Hersteller und Arbeitgeber sind aufgefordert, Privacy-by-Design-Prinzipien zu implementieren. Das bedeutet, dass Datenschutz bereits bei der Entwicklung und beim Einsatz von Smart Glasses berücksichtigt werden muss, nicht erst nachträglich. Unternehmen sollten klare Richtlinien etablieren und ihre Mitarbeiter regelmässig schulen, um DSGVO-Compliance zu gewährleisten und reputationsbezogene Schäden zu vermeiden.