Die Hansestadt Hamburg befasst sich intensiv mit einer zunehmend wichtigen Frage der Digitalen Privatsphäre: Wie schützt man Menschen vor unerwünschten Videoaufnahmen durch Smart Glasses und andere tragbare Kameratechnik? Die geplante Massnahme zielt speziell auf sensible Bereiche wie Bäder, Saunen und öffentliche Verkehrsmittel ab. Dort sollen Datenbrillen generell verboten oder deutlich beschränkt werden.
Der Hintergrund ist nachvollziehbar. Smart Glasses wie bestimmte Modelle von Snapchat, Google oder Meta werden mit eingebauten Kameras angeboten. Im Gegensatz zu Smartphones, bei denen es sofort erkennbar ist, dass jemand photographiert oder filmt, sind Smart Glasses unauffällig. Träger können in Bädern, Umkleideräumen oder Saunen heimlich Aufnahmen machen, ohne dass andere Menschen dies bemerken. Dasselbe gilt in Bussen und Bahnen. Dies ist nicht nur eine Frage der Privatsphäre, sondern auch der Menschenrechte und potenziell des Strafrechts.
Hamburg signalisiert damit einen Weg für andere deutschsprachige Regionen und Länder. Es geht darum, Regelungen zu schaffen, die neue Technologien regulieren, ohne Innovation zu ersticken. Ein pauschales Verbot aller tragbaren Kameras würde wahrscheinlich zu breit sein. Stattdessen sind kontextbezogene Regeln sinnvoll: wo die Technologie unzulässige Risiken für Privatsphäre schafft, sollte sie eingeschränkt werden.
Für Schweizer Unternehmen und Arbeitgeber ist dies eine wichtige regulatorische Entwicklung zu beobachten. Firmen mit Mitarbeitern in Deutschland oder Österreich müssen solche Regeln beachten. Aber auch in der Schweiz selbst könnten ähnliche Regelungen folgen, speziell wenn datenschutzrechtliche Probleme häufiger werden. KMU sollten bereits jetzt Richtlinien entwickeln, die den Einsatz von Smart Glasses und tragbaren Kameras in Büros, Umkleideräumen und anderen sensiblen Bereichen regeln. Dies schützt gleichzeitig die Privatsphäre von Mitarbeitern und vermeidet spätere Compliance-Probleme.
