Das Kammergericht Berlin hat in einem wichtigen Urteil festgestellt, dass Amazon gegen Impressumspflichten verstossen hat, indem es Kontaktmöglichkeiten absichtlich erschwerrt oder blockiert. Das Gericht untersagte dem Konzern diese Praxis und drohte Geldstrafen an.
Das Problem bestand darin, dass Amazon zwar formal ein Impressum bereitstellte, dieses aber durch mangelnde oder fehlende Kontaktmöglichkeiten praktisch unbrauchbar machte. Kunden konnten das Unternehmen etwa per E-Mail über die angegebenen Kanäle nicht erreichen oder mussten durch komplizierte Navigationen gehen.
Das Urteil ist bedeutsam, weil es die rechtliche Interpretation von Impressumspflichten stärkt: Es genügt nicht, die erforderlichen Informationen formal zu veröffentlichen. Der Kontakt muss auch praktisch möglich sein. Dies entspricht dem Geist der deutschen und europäischen Digitalpolitik, wonach Verbraucherrechte auch im elektronischen Handel gelten müssen und nicht durch technische oder organisatorische Tricks ausgehöhlt werden dürfen.
Für KMU und Online-Shops ist dieses Urteil ein wichtiges Zeichen: Impressumspflichten sind nicht optional, und auch grosse Konzerne können zur Einhaltung verpflichtet werden. Das sollte KMU-Betreiber ermutigen, ihre eigenen Impressumsseiten regelmässig zu kontrollieren und sicherzustellen, dass Kontaktdaten aktuell, erreichbar und leicht zu finden sind. Dies reduziert nicht nur rechtliche Risiken, sondern verbessert auch die Kundenbeziehung durch transparente Kommunikation.
