Augmented-Reality-Brillen mit integrierten Kameras bringen Unternehmen und Privatnutzer in ein rechtliches Spannungsfeld. Die Datenschutzbehörden mehrerer Bundesländer, angeführt durch Hamburgs Datenschutzbeauftragten, sehen erhebliche Risiken für die Privatsphäre und warnen öffentlich vor Produkten, die permanente Videoaufnahmen ermöglichen, ohne dass Umstehende dies kontrollieren können.
Das zentrale Problem liegt in der schwer erkennbaren Aufnahmefähigkeit dieser Geräte. Während herkömmliche Kameras deutlich sichtbar sind, verstecken sich die Sensoren in AR-Brillen unauffällig in der Hardware. Dies erschwert es Dritten erheblich, zu erkennen, ob sie gerade gefilmt werden. Für Geschäftstädte, Bürogebäude oder öffentliche Plätze entstehen dadurch massive Compliance-Herausforderungen.
Regulierungsbehörden prüfen daher intensiv, ob und unter welchen Bedingungen solche Geräte überhaupt auf dem Markt angeboten werden dürfen. Neben datenschutzrechtlichen Fragen stellen sich auch Probleme bezüglich Einwilligung und Transparenz: Wie können Menschen ihre Rechte wahrnehmen, wenn nicht nachvollziehbar ist, wann eine Aufnahme stattfindet?
Für Schweizer KMU ist diese Entwicklung hochrelevant. Unternehmen, die solche Technologien einführen möchten, müssen sich auf strengere Datenschutzanforderungen vorbereiten. Eine Nutzung im Kundenkontakt oder mit Mitarbeitern erfordert nicht nur technische Sicherheitsmassnahmen, sondern auch explizite Informationspflichten und möglicherweise Einwilligungen. Gleichzeitig kann ein deutsches oder europäisches Verbot die globale Verfügbarkeit dieser Produkte einschränken und damit Investitionsentscheidungen beeinflussen.
Die Diskussion zeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmen ihre Datenschutzprozesse regelmässig überprüfen und neue Hardware-Kategorien frühzeitig auf Risiken analysieren, bevor sie flächendeckend eingesetzt werden.
