Das französische Verfassungsgericht hat die geplante Regulierung gestoppt, die Kindern unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Medien verbieten sollte. Die Richter beurteilten das Verbotsvorhaben als verfassungswidrig, da es zu undifferenziert ausgestaltet ist und das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt.
Das Gericht argumentierte, dass ein pauschales Altersverbot zu pauschal ist und nicht ausreichend differenziert, welche konkreten Schutzmassnahmen und Alternativen es gibt. Vielmehr sollten Regulierungen auf alternative Schutzmechanismen abzielen, etwa durch bessere Alterungsverifizierung oder elterliche Kontrollmöglichkeiten. Ein vollständiges Verbot stelle einen zu drastischen Eingriff in Kommunikationsfreiheit dar, ohne dass ausreichend weniger einschneidende Mittel geprüft wurden.
Das Urteil hat europaweit Signalwirkung. Ähnliche Regulierungsvorhaben in anderen Ländern könnten an diesem Präzedenzfall gemessen werden. Der französische Staat hatte das Verbot mit Kindesschutz begründet, doch das Gericht sieht hier einen klassischen Fall, in dem das Kind mit dem Bade ausgeschüttet würde. Stattdessen fordert das Gericht gezieltere Massnahmen, die Kinder schützen, ohne Kommunikationsfreiheit zu ersticken.
Für Plattformbetreiber und digitale Dienste ist das Urteil insofern relevant, als es klar macht, dass Behörden bei Regulierungen sorgfältig abwägen müssen zwischen Schutzzielen und Grundrechten. Auch für KMU im digitalen Raum ist dies interessant: Es zeigt, dass Regulierung nicht im rechtlichen Vakuum erfolgt, sondern dass verfassungsmässige Grenzen existieren. Die Debatte um Kindersicherheit online ist damit nicht beendet, sondern wird auf einer präziseren, weniger pauschalisierten Ebene neu geführt. Zielgerichtete technische Massnahmen und Altersverifikation sind damit wahrscheinlich die künftigen Wege, statt Totalverbote.
