Ein bemerkenswenswerter Fall von staatlicher Digitalpower und ihrer potenziellen Missbrauchbarkeit zeigt sich bei der Einstufung des italienischen Hacker-Kollektivs Autistici/Inventati durch die USA. Das Kollektiv hat nach über 25 Jahren Betrieb seine freien Internet-Dienste abgeschaltet.

Autistici/Inventati war seit 2001 bekannt dafür, quelloffene und kostenlose Internet-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Gruppe betrieb E-Mail-Dienste, Hosting-Plattformen und andere digitale Services, die demokratischen Zwecken und Aktivismus dienten. Sie war Teil der globalen Hackerkulturbewegung.

Dann stufte die US-Regierung das Kollektiv als terroristische Vereinigung ein. Dies hatte drastische Konsequenzen: US-amerikanische Finanzinstitutionen, Dienstleister und Plattformen mussten geschäftliche Beziehungen sofort beenden. Hosting-Provider, Bezahldienstleister und sogar DNS-Betreiber könnten nicht mehr kooperieren, ohne selbst US-Sanktionen zu riskieren.

Die Gruppe versuchte, gegen die Einstufung vorzugehen, scheiterte aber rechtlich. Ein Rechtsstreit gegen die USA bei der Einstützung als Terroristen ist extrem schwierig und ressourcenintensiv, besonders für ein Kollektiv ohne grosse finanzielle Mittel.

Dies wirft wichtige Fragen auf: Können Hacker-Kollektive, die sich für digitale Freiheit und Privatsphäre einsetzen, legitim als terroristisch eingestuft werden? Wo ist die Grenze zwischen Hacker-Aktivismus und krimineller Aktivität? Und wie transparent sind solche staatlichen Entscheidungen?

Für Schweizer Unternehmen und Organisationen ist dieser Fall ein Reminder: Digitale Infrastruktur und Dienste können schnell von geopolitischen Entscheidungen betroffen sein. Abhängigkeiten von US-amerikanischen Plattformen, Anbietern oder Standards bringen solche Risiken mit sich. Digitale Souveränität und Diversifikation von Infrastruktur-Partnern sind daher kein theoretisches Thema, sondern eine praktische Notwendigkeit.