Die Schweiz hatte Pläne zur Auslagerung von Teilen ihrer staatlichen E-ID-Infrastruktur an Amazon Web Services (AWS) entwickelt. Dies hätte bedeutet, dass sensible Daten und Systeme zur Verwaltung digitaler Identitäten in die Cloud eines US-amerikanischen Unternehmens verlagert würden. Justizminister Karin Jans unterbrach das Vergabeverfahren jedoch vor Abschluss und verhinderte damit die Vergabe des Auftrags an Amazon.

Die Entscheidung war nicht überraschend, da sie auf tiefgreifende Bedenken antwortet, die bereits während der Planung geäussert wurden. Eine nationale digitale Identität ist infrastrukturkritisch und berührt fundamental die Privatsphäre und Sicherheit aller Bürger. Die Verlagerung auf die Systeme eines US-Unternehmens wirft mehrere kritische Fragen auf: Welchem Datenschutzrecht unterliegen die Daten? Können amerikanische Behörden darauf zugreifen? Ist die Schweizer Datensouveränität gewahrt?

Aus technischer und rechtlicher Perspektive ist die Entscheidung bedeutsam. Staaten müssen bei kritischen digitalen Infrastrukturen verstärkt darauf achten, dass diese unter ihrer Kontrolle und unter lokalen Datenschutzregeln betrieben werden. Die E-ID ist nicht bloss ein Dienst wie ein Email-Konto, sondern die digitale Repräsentation der Identität und damit fundamental für Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit.

Für Schweizer IT-Dienstleister und Unternehmen bedeutet dies mehrere Erkenntnisse. Erstens zeigt sich: Bei kritischen Infrastrukturen ist Datensouveränität ein wichtiger Faktor. Zweitens wächst das Bewusstsein für rechtliche und sicherheitliche Implikationen von Cloud-Auslagerungen. Drittens entstehen dadurch Chancen für lokale Infrastrukturanbieter, die Lösungen mit schweizer oder europäischem Datenschutz anbieten können. KMU sollten sich ebenfalls bewusst machen, dass ihre eigenen kritischen Daten einem ähnlichen Überprüfungsprozess unterliegen sollten, bevor sie in die Cloud migriert werden.