Die Gesellschaft für Informatik, ein führender Verband deutscher IT-Fachleute, hat eine grundlegende Reform des deutschen Computerstrafrechts gefordert. Der zentrale Punkt: Sicherheitsforscher und Hacker, die ethisch handeln und Sicherheitslücken verantwortungsvoll offenlegen, benötigen eine klare rechtliche Grundlage, um ihre Arbeit legal durchzuführen.

Das deutsche Strafrecht, insbesondere die relevanten Paragrafen der Strafgesetzbuch-Bestimmungen zu unbefugtem Zugriff auf Computersysteme, ist teilweise ambivalent formuliert. Dies führt dazu, dass Sicherheitsforscher, die versuchen, Lücken in Systemen zu finden und diese Hersteller zu melden, sich in einer rechtlich unsicheren Zone bewegen. Sie könnten theoretisch selbst verfolgt werden, obwohl sie im Grunde eine wichtige Sicherheitsfunktion erfüllen.

Diese rechtliche Grauzone ist problematisch, da sie Innovation im Bereich Cybersicherheit hemmt. Wenn Sicherheitsforscher nicht klar wissen, ob ihre Tätigkeiten legal sind, werden sie zögerlicher und die Gesamtsicherheit leidet. Dies ist besonders besorgniserregend vor dem Hintergrund steigender Cyberbedrohungen und der gestiegenen Bedeutung von IT-Sicherheit für Staat, Wirtschaft und Bürgern.

Die GI fordert daher eine explizite Legalisierung von "ethischem Hacken" unter klar definierten Bedingungen. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass Sicherheitsforscher ein System mit Zustimmung des Eigentümers testen dürfen, Sicherheitslücken verantwortungsvoll berichten können, und dass sie nicht selbst strafrechtlich verfolgt werden, solange sie sich an ethische Standards halten.

Dies ist auch eine wichtige Frage für KMU-IT-Dienstleister, die ihren Kunden helfen wollen, ihre Systeme zu sichern. Mit klareren Regeln könnten auch sie Penetrationstests und andere Sicherheitsaudits durchführen, ohne sich rechtlich unsicher zu fühlen. Eine solche Reform würde die gesamte deutsche IT-Sicherheitslandschaft voranbringen.