Das US-Justizministerium hat sich als amicus curiae (Freund des Gerichts) in mehreren Urheberrechts-Verfahren gegen KI-Anbieter eingeschalten. Konkret betroffen sind Fälle, in denen die New York Times und mehrere Buchautoren Unternehmen wie OpenAI verklagen. Der zentrale Streit: Dürfen KI-Unternehmen grosse Mengen an urheberrechtlich geschütztem Material (Bücher, Artikel, Bilder) nutzen, um ihre Modelle zu trainieren, ohne dass Urheber informiert oder kompensiert werden?

Diese Frage ist fundamental für die Zukunft von KI-Systemen. Moderne Sprachmodelle werden mit massiven Datenmengen trainiert, um zu lernen, wie Sprache funktioniert und sinnvolle Antworten zu generieren. Viel dieses Training-Materials stammt aus dem Internet, einschliesslich urheberrechtlich geschützter Werke. Autoren und Kreative argumentieren, dass diese Nutzung ohne Lizenz ein Verstoss gegen Urheberrecht ist und ihnen Einnahmen entzieht. KI-Anbieter hingegen argumentieren, dass Training unter "Fair Use" fällt, einer rechtlichen Doktrin, die begrenzte Nutzung von urheberrechtlichem Material ohne Genehmigung erlaubt.

Die Stellungnahme des Justizministeriums könnte den Kurs deutlich beeinflussen, da Regierungspositionen für Gerichte gewichtiger sind als private Anträge. Je nachdem, welche Position das Ministerium unterstützt, könnte es grosse Konsequenzen für die KI-Industrie geben: Entweder wird KI-Training weiterhin relativ frei mit bestehenden Inhalten erfolgen können, oder es könnten Lizenz- und Zahlungssysteme notwendig werden.

Für Schweizer Unternehmen ist dies relevant: Falls die Urteile in den USA restriktiv ausfallen, könnten sie KI-Entwicklung und -Nutzung weltweit erschweren. Schweizer Regulierer könnten ähnliche Forderungen stellen. Gleichzeitig könnte klarere rechtliche Struktur auch ermöglichen, dass kreative Branchen (Autoren, Künstler) fairer von KI-Wirtschaftswertschöpfung profitieren.