Eine zentrale Frage der Netzinfrastruktur-Resilienz beschäftigt derzeit die deutsche Regierung: Sollten Mobilfunkmasten per Gesetz mit Batterien ausgestattet sein, um bei Stromausfällen weiterhin funktionieren zu können? Die Antwort der Bundesregierung ist nuanciert: Eine pauschale, für alle Standorte geltende Batteriepflicht wird als nicht praktikabel angesehen.

Die Frage entstand im Kontext von Diskussionen über Stromausfallsicherheit und Netzresilienz. Mehrere Vorfälle und Szenarien haben gezeigt, dass bei grösseren Stromausfällen auch Mobilfunknetze zusammenbrechen können, was zu Kommunikationsproblemen und Problemen bei Notfalldiensten führt. Eine naheliegende technische Lösung ist die Installation von Batterien oder Notstromaggregaten an Funkmasten.

Allerdings erkennt die Regierung mehrere praktische und wirtschaftliche Probleme: Nicht alle Standorte brauchen gleich viel Ausfallschutz. Urban dichte Gebiete haben redundante Verbindungen, während ländliche Regionen stärker anfällig sind. Die Kosten wären enorm, wenn man alle rund 40.000 Funkmast-Standorte in Deutschland mit entsprechenden Batterien ausstatten würde. Zudem bestehen Fragen zur Wartung, zum Austausch von Batterien und zur Entsorgung.

Die Bundesregierung bevorzugt einen differenzierteren Ansatz. Das bedeutet wahrscheinlich, dass kritische Standorte, beispielsweise in ländlichen Gebieten oder an strategisch wichtigen Orten, gezielt mit Batterien oder Aggregaten ausgestattet werden, während andere Standorte alternative Ausfallschutz-Massnahmen erhalten könnten.

Für die Schweiz und KMUs ist dies relevant, da ähnliche Diskussionen über Netzausfallsicherheit auch hier geführt werden. Unternehmen sollten sich bewusst machen, dass Mobilfunknetze nicht uneingeschränkt ausfallsicher sind und dass ein eigenständiger Notfall-Kommunikationsplan sinnvoll ist. Besonders Unternehmen in ländlichen Regionen sollten prüfen, wie robust ihre Kommunikationsmittel im Falle eines Stromausfalls sind.