Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine sogenannte Vorlage eingereicht, um Klarheit zu erhalten, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei privater Datenverarbeitung angewendet werden soll. Konkret geht es um die sogenannte "Haushaltsausnahme" der DSGVO, die bestimmte private Aktivitäten von Datenschutzregeln befreit.
Die Haushaltsausnahme in der DSGVO erlaubt Privatpersonen, personenbezogene Daten für rein persönliche oder familiäre Zwecke zu verarbeiten, ohne dass die DSGVO-Vorschriften vollständig gelten. Dies ist praktisch, wenn Familien Fotos austauschen, Haushaltslisten führen oder Heimüberwachung betreiben. Allerdings ist unklar, wo diese Ausnahme endet, besonders in modernen digitalen Szenarien.
Das konkrete Fallbeispiel bezieht sich auf zwei Problembereiche: Erstens die Weitergabe von Messenger-Nachrichten. Wenn eine Person eine Nachricht in einem Chat teilt, der über verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal läuft, ist dies dann noch Privatangelegenheit oder bereits Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO? Zweitens geht es um Heimüberwachung mit Kameras und Sensoren. Sind Überwachungssysteme rein privat, oder gelten spezielle Schutzvorkehrungen, wenn Dritte davon erfasst werden?
Eine EuGH-Entscheidung könnte bedeuten, dass die bisherigen privaten Freiräume enger gefasst werden und mehr Datenschutz-Verantwortung auch auf Privatpersonen übertragen wird. Dies hätte auch Auswirkungen auf Unternehmen, die solche Dienste anbieten. Für KMU, die Cloud-Dienste, Videokonferenz-Plattformen oder Heimautomations-Lösungen entwickeln oder betreiben, könnten strengere Anforderungen entstehen. Eine Entscheidung wird mit Spannung erwartet.
