Das KI-Sicherheitsunternehmen Anthropic hat vor Gericht Recht bekommen: Ein Bundesrichter in San Francisco hat geurteilt, dass die Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko durch das US-Verteidigungsministerium (Pentagon) nicht nur rechtswidrig war, sondern auch vollständig unbegründet. Damit muss die Trump-Regierung diese Einstufung aufheben.

Der Hintergrund ist ein Konflikt über KI-Technologie und Sicherheitsaufsicht: Das Pentagon wollte Anthropic dazu verpflichten, dass alle KI-Modelle und Technologien dem Militär ohne Einschränkungen verfügbar gemacht werden. Anthropic lehnte ab, da das Unternehmen verantwortungsvoller KI-Entwicklung verpflichtet ist und Bedenken hatte, dass uneingeschränkte Militär-Zugriffe zu missbrauchen könnte. Daraufhin wurde Anthropic in eine Liste von Lieferkettenrisiken aufgenommen, was faktisch einem Berufsverbot gleichkam.

Das Gericht sah das anders: Es befand, dass Anthropic nicht als Lieferkettenrisiko klassifiziert werden darf, nur weil das Unternehmen sich weigert, unkontrollierte militärische Nutzung seiner Technologie zu genehmigen. Die Einstufung sei willkürlich und widerspreche den rechtlichen Vorgaben für solche Massnahmen.

Der Fall illustriert einen grösseren geopolitischen und regulatorischen Konflikt: Wie sollte der Zugang zu fortgeschrittener KI-Technologie reguliert werden? Sollten nationale Sicherheitsinteressen automatisch Vorrang vor unternehmensethischen Überlegungen haben? Das Urteil deutet an, dass amerikanische Gerichte restriktive nationale Sicherheitsmassnahmen durchaus einer Überprüfung unterziehen werden.

Für IT-Unternehmen und Dienstleister ist das Urteil relevant, weil es ein Precedent schafft: Unternehmen können sich, zumindest juristisch, gegen übermächtige nationale Sicherheitsmassnahmen wehren, wenn diese willkürlich oder unbegründet sind. Das ist besonders für Schweizer Unternehmen und solche mit internationalen Geschäftsbeziehungen interessant, da es aufzeigt, dass auch unter Druck ethische Positionen zu Sicherheit und Technologie-Governance verteidigt werden können.