Das überarbeitete Datenabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten soll die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen beiden Regionen erleichtern. Allerdings zeigen Analysen von Datenschutzexperten und Grundrechtsverfechtern, dass die Überarbeitungen nur oberflächliche Anpassungen gebracht haben.

Ein Hauptproblem betrifft den Umgang mit biometrischen Daten. Das Abkommen regelt nicht ausreichend, wie sensible biometrische Informationen wie Fingerabdrücke oder Gesichtsmerkmale behandelt werden. Dies ermöglicht weiterhin umfangreiche Überwachungsmassnahmen ohne angemessene Schutzvorrichtungen für europäische Bürger.

Ein weiteres kritisches Element ist das Profiling. Unter dem neuen Abkommen könnten US-Behörden weiterhin Muster in den Daten europäischer Bürger erkennen und nutzen, um Gruppen zu identifizieren und zu kategorisieren. Dies birgt das Risiko von Diskriminierung, etwa auf Grundlage von ethnischer Herkunft, politischer Überzeugung oder Religionszugehörigkeit. Die überarbeiteten Klauseln bieten unzureichenden Schutz gegen solche Praktiken.

Datenschützer kritisieren, dass die EU bei den Verhandlungen zu wenig Druck ausgeübt hat, um wirkliche Verbesserungen durchzusetzen. Die Geheimdokumente, die der Ueberarbeitung zugrunde lagen, zeigen, dass die US-Seite Sicherheitsbedenken über Datenschutzanliegen gestellt hat.

Für Schweizer IT-Dienstleister und deren Kunden ist dieses Abkommen relevant, da es die Grundlagen schafft, auf denen Datenflüsse zwischen Europa und den USA basieren. Viele Unternehmen verlassen sich auf Cloud-Dienste oder Software, bei der Daten in die USA übertragen werden. Eine unzureichende rechtliche Absicherung kann zu Risiken führen, wenn personenbezogene Daten von Kunden nicht angemessen geschützt sind. Unternehmen sollten ihre Datenschutzpraktiken überprüfen und sicherstellen, dass sie unabhängig vom Status dieses Abkommens die DSGVO-Anforderungen erfüllen.