Der chinesische Online-Marktplatz AliExpress hat eine subtile Tracking-Technologie eingesetzt, um Nutzer zu überwachen. Das System arbeitete mit der Web Audio API und nutzte unhörbare Audiosignale, sogenannte Fingerprints, um Geräte eindeutig zu identifizieren.
Ein Softwareentwickler stiess auf diese Praxis, als er in seinem Webbrowser ungewöhnliche Bluetooth-Interferenzen feststellte. Bei der Untersuchung entdeckte er, dass AliExpress ständig unhörbare Audiosignale über die Lautsprecher seines Computers aussendete. Diese Signale dienten dazu, das Gerät eindeutig zu identifizieren, ohne dass der Nutzer davon etwas bemerkte.
Das Audio-Fingerprinting ist eine fortgeschrittene Tracking-Methode, die schwer zu erkennen ist, da Menschen die verwendeten Frequenzen nicht hören können. Im Gegensatz zu klassischen Tracking-Verfahren wie Cookies oder IP-Adressen lässt sich diese Methode nicht ohne technisches Wissen entdecken. AliExpress konnte damit Nutzer über verschiedene Sessions hinweg verfolgten und detaillierte Bewegungsprofile erstellen.
Diese Entdeckung wirft ernsthafte Fragen zur Datenschutzpraxis des Unternehmens auf. Nutzer geben ihre Einwilligung zu solchen Tracking-Massnahmen typischerweise nicht explizit. Das Vorgehen verstösst potenziell gegen geltende Datenschutzgesetze wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Europa und ähnliche Regulierungen weltweit.
Für Unternehmen und IT-Dienstleister ist diese Situation relevant, da sie zeigt, wie ausgefeilte Tracking-Methoden in modernen Websites eingebaut sein können. Gerade bei der Beratung von Kunden zu Datenschutz und Compliance sollte beachtet werden, dass solche Technologien existieren und möglicherweise auch in anderen Systemen zum Einsatz kommen. Organisationen sollten ihre Webanwendungen überprüfen und sicherstellen, dass auch versteckte Tracking-Methoden in den Datenschutzerklärungen offengelegt und mit Nutzerzustimmung umgesetzt sind.
