Ein Twitch-Streamer aus Connecticut hat eine Sammelklage gegen Twitch Inc. und dessen Mutterkonzern Amazon eingereicht. Der Kläger argumentiert, dass Twitch und Amazon Streams und Creator-Inhalte von der Plattform automatisch für das Training von Künstlichen Intelligenz-Modellen verwenden, ohne die Streamer oder Content-Ersteller vorher um Erlaubnis zu fragen oder sie zu informieren. Diese Praxis wird als Verletzung von Urheberrechten und Verletzung der Privatsphäre charakterisiert.

Das Geschäftsmodell hinter dieser Praxis ist aus Amazons Perspektive verständlich: Hochwertige Text- und Bild-Daten sind wertvoll für das Training von KI-Modellen. Twitch-Inhalte sind reichhaltig und diverse und bieten eine gigantische Trainings-Grundlage. Allerdings erhalten die eigentlichen Content-Ersteller weder Vergütung noch haben sie ein Mitspracherecht über die Nutzung ihrer Kreativität.

Dieser Fall wirft grundsätzliche rechtliche und ethische Fragen auf. In vielen Jurisdiktionen, darunter Europa und die Schweiz, gibt es Regelungen zum Schutz von Urheberrechten und Daten. Die EU-Richtlinie über urheberrechtlich geschützte Werke und die Schweizer Gesetzgebung schützen Urheber. Eine Klage in den USA, insbesondere in Kalifornien, könnte also weitreichende Implikationen haben, wenn sie erfolgreich ist.

Für Content-Ersteller, Streamer und Videoplattformen ergibt sich eine wichtige Lektion: Die automatische Nutzung von User-generierten Inhalten für KI-Training ohne Zustimmung ist zunehmend umstritten und juridisch riskant. Unternehmen, die KI-Modelle trainieren, sollten klare Richtlinien etablieren und Nutzer informieren. Umgekehrt sollten Streamer und Content-Creator ihre Rechte kennen und Plattform-Bedingungen kritisch lesen. Im B2B-Kontext sollte klar vereinbart werden, wem Daten gehören und wie sie genutzt werden dürfen.