Intelligente Datenbrillen mit eingebauten Kameras werden zunehmend für Verbraucher und Unternehmen interessant. Allerdings bietet diese Technologie erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen, die oft unterschätzt werden. Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium aller deutschen und österreichischen Datenschützer, hat nun eine wichtige Warnung ausgesprochen.

Die zentrale Erkenntnis ist eindeutig: Wer mit einer Datenbrille, die Bilder oder Videos aufnimmt, in der Öffentlichkeit oder in Räumen mit anderen Personen agiert, kann persönlich haftbar gemacht werden, wenn die Aufnahmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstossen. Das ist nicht automatisch der Fall, aber Träger solcher Geräte tragen eine erhebliche rechtliche Verantwortung. Dies unterscheidet sich deutlich von der bisherigen Wahrnehmung, wonach hauptsächlich der Hersteller haftbar wäre.

Ein zentraler Punkt der DSK-Warnung betrifft die Benachrichtigung Dritter. Viele Hersteller argumentieren, dass eine blinkende LED oder ein optisches Signal ausreiche, um andere Personen darauf hinzuweisen, dass Aufnahmen stattfinden. Nach Auffassung der Datenschützer ist dies nicht ausreichend. Eine solche Massnahme erfüllt nicht die Anforderungen der DSGVO an eine transparente und umfassende Informationsvermittlung. Betroffene müssen klar verstehen, dass und wie lange Aufnahmen laufen, wer diese durchführt und wie die Daten verarbeitet werden.

Die DSK sieht zudem die politische Ebene gefordert. Aus ihrer Perspektive braucht es klare gesetzliche Vorgaben für solche Geräte, um Rechtssicherheit für Nutzer und Datenschutz für die Allgemeinheit zu schaffen. Für Unternehmen und KMU bedeutet dies konkret: Der Einsatz von Smart-Glasses in gemischten Umgebungen erfordert sorgfältige rechtliche Prüfung, klare Richtlinien und in vielen Fällen ausdrückliche Zustimmung der fotografierten oder gefilmten Personen. Ohne solche Massnahmen entstehen potenzielle Haftungsrisiken.