Die Regulierung des E-Scooter-Marktes wird neu geschärft. Künftig haften nicht nur Fahrer für Unfälle, sondern auch die Halter beziehungsweise Verleihfirmen selbst. Diese gesetzliche Änderung stellt besonders grosse Vermietungsplattformen vor neue Herausforderungen und Compliance-Anforderungen.

Bislang war die Rechtslage in diesem Bereich oft unklar. Viele E-Scooter-Verleiher argumentierten, dass sie nur zur Bereitstellung der Geräte verpflichtet sind und die Nutzer selbst vollständig für deren sichere Bedienung und eventuelle Schäden verantwortlich seien. Die neue Regelung bricht mit diesem Modell auf und definiert Halter als Mitverantwortliche für Verkehrssicherheit.

Praktisch bedeutet dies, dass Verleihfirmen nun verstärkt investieren müssen in Gerätewartung, regelmässige Inspektionen und Sicherheitstechnik. Sie müssen dokumentieren, dass Fahrzeuge regelrecht geprüft und instand gehalten wurden. Gleichzeitig können sie bei fehlerhaften Geräten zur Haftung herangezogen werden, auch wenn der Nutzer fahrlässig war.

Für Geschäftsbetreiber, die mit E-Scooter-Vermietung arbeiten oder Verkehrsflächen bereitstellen (wie Parkhäuser oder Campusgelände), ergeben sich mehrere Konsequenzen. Sie müssen ihre Versicherungspolicen überprüfen und möglicherweise anpassen, um diese neuen Haftungsrisiken abzudecken. Zudem sollten Verträge mit Verleihanbietern klar regeln, wer für Schäden bei Unfällen auf dem jeweiligen Grund aufkommt.

Langfristig dürften diese Regelungen zum Anlass für Vermieter werden, ihre Flotten mit besserer Sensorik und Wartungstechnik auszustatten. Dies könnte den Markt konsolidieren und kleinere Anbieter aus dem Geschäft drängen, während etablierte Firmen mit grösseren Ressourcen diese Lasten leichter tragen können. Für Nutzer bedeutet die Regelung letztlich mehr Sicherheit, da Vermieter nun mit stärkeren Anreizen zur Wartung konfrontiert sind.