Österreich führt ein neues Regulierungsmodell ein, das Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu ermächtigt, sich gegen potenzielle Drohnenbedrohungen zu verteidigen. Dies geschieht vor dem Hintergrund wachsender Sicherheitsbedenken bezüglich unbemannter Luftfahrzeuge, die für Spionage, Sabotage oder Terrorismus missbraucht werden könnten.
Das Lizenzierungssystem würde vorsehen, dass autorisierte Mitarbeitende von Infrastrukturbetreibern spezielle Schulungen absolvieren und eine behördliche Genehmigung erhalten, um Drohnen, die sich der kritischen Infrastruktur nähern, abzuschieren. Dies ist ein Balanceakt zwischen Sicherheit und bürgerlichen Freiheitsrechten.
Die Regelung adressiert ein echtes Sicherheitsdefizit: Früher war es Privatpersonen und Unternehmen rechtswidrig, gegen Drohnen vorzugehen, selbst wenn diese eindeutig böswillig waren. Dies führte zu Situationen, in denen Betreiber von Kraftwerken oder anderen kritischen Einrichtungen praktisch schutzlos waren. Mit der Lizenzierungsmassnahme sollen systematische, kontrollierte Abwehrmöglichkeiten geschaffen werden.
Praktisch könnte dies bedeuten, dass Betreiber von Wasser- und Energieinfrastrukturen, Telekommunikationszentralen oder Flughäfen mit mobilen oder stationären Drohnenabwehrsystemen (sogenannten Counter-Drone-Systemen) ausgestattet werden können. Diese Systeme könnten auf der Basis von Funksignalen arbeiten oder auch kinetische Methoden einsetzen.
Für Schweizer IT-Dienstleister und Infrastrukturbetreiber ist dies ein wichtiger Signaleeffekt: Die zunehmende Erkenntnis, dass Drohnen ein neuer Vektor für Cyberangriffe und physische Sabotage darstellen, wird auch in der Schweiz zu verschärften Sicherheitsanforderungen führen. Unternehmen sollten ihre Risikoanalysen für kritische Infrastrukturen um Drohnenszenarien erweitern.
