Eine Analyse zeigt ein beunruhigendes Phänomen in Grossbritannien: Grosse Einzelhandelsketten und Einkaufspassagen haben KI-gestützte Videoüberwachungssysteme installiert, die nicht nur Sicherheitsvorfälle dokumentieren, sondern auch mit privaten Datenbanken verdächtiger Personen verknüpft sind. Diese Systeme funktionieren damit als Hilfswerkzeuge von Polizeibehörden, ohne dass dies transparent gemacht wird.

Das Funktionsprinzip ist bemerkenswert: Die Überwachungssysteme nutzen Gesichtserkennung, um Personen zu identifizieren und diese gegen Datenbanken abzugleichen. Wenn eine Person als "bekannt" oder "verdächtig" registriert ist, werden die Behörden benachrichtigt. Dies geschieht oft ohne dass Betroffene davon wissen, dass ihre Bewegungen in Einkaufspassagen systematisch überwacht und analysiert werden.

Für Schweizer IT-Dienstleister und deren Kunden ist diese Entwicklung ein warnendes Beispiel. Sie zeigt, wie Technologie, die ostensibel für Sicherheitszwecke eingeführt wird, sich zu einem Überwachungs-Werkzeug mit umfassenden Konsequenzen entwickeln kann. Unternehmen in der Schweiz, die ähnliche Systeme einführen möchten, sollten verstehen, dass Datenschutz und Transparenz nicht optional sind, sondern rechtliche Anforderungen darstellen.

Gemäss Schweizer Datenschutzgesetzen und der DSGVO ist es erforderlich, dass Personen über solche Überwachungsmassnahmen informiert werden und dass die Datenverarbeitung rechtlich begründet ist. IT-Dienstleister sollten ihre Kunden beraten, dass Videoüberwachung mit KI-Analyse einer sorgfältigen Datenschutz-Folgenabschätzung bedarf und dass die Verhältnismässigkeit gewahrt sein muss. Unbegrenzte Speicherung und Weitergabe an Behörden sind in der Schweiz deutlich restriktiver geregelt als in Grossbritannien.