Wer ein smartes Gerät kauft, von der Kühlschrank über die Heizung bis zum Smart Speaker, vertraut oft auf Cloud-Dienste, die der Hersteller bereitstellt. Doch was passiert, wenn der Hersteller diese Services einstellt? Ohne Cloud ist das Gerät oft wertlos oder funktioniert nur noch in stark eingeschränktem Mass. Die Frage nach Verbraucherrechten in solchen Fällen wird zunehmend wichtig.

Rechtlich ist die Situation in Deutschland und der EU inzwischen klarer geworden. Hersteller dürfen ihre Cloud-Services nicht einfach ohne Ankündigung einstellen. Sie müssen angemessene Fristen geben und Verbraucher informieren. Zudem ist ein Gerät, das ohne Cloud nicht funktioniert, ein Produkt mit Mängel in der Dauerhaftigkeit. Wenn ein intelligenter Kühlschrank nach fünf Jahren wertlos wird, weil der Hersteller die Cloud dicht macht, kann dies ein Gewährleistungsanspruch auslösen.

Einige Hersteller versuchen, diese Pflichten durch Nutzungsbedingungen zu umgehen, indem sie versprechenlose Dienste als "kostenlos" bezeichnen und sich vorbehaltlos das Recht zur Änderung vorbehalten. Allerdings hat sich die Rechtsprechung dagegen gewendet: Verbraucher können von "lebenslange Unterstützung" ausgehen, wenn dieser Eindruck in der Werbung erweckt wird. Zudem greift hier die DSGVO: Personendaten eines Gerätes dürfen nicht einfach gelöscht werden, weil der Service eingestellt wird.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die IoT-Lösungen anbieten oder betreiben, ist dies eine wichtige Orientierung: Geschäftsmodelle basierend auf Cloud-Diensten erfordern jetzt fundierte vertragliche und datenschutzrechtliche Regelungen. Wer Kunden intelligente Systeme verkauft, muss im Gespräch klären, was mit den Geräten passiert, wenn die Cloud-Services auslaufen. Auch Versicherungs- und Haftungsfragen entstehen, wenn Geräte wertlos werden oder falsch funktionieren. Eine transparente, kundenfreundliche Kommunikation über die Lebensdauer von Services ist nicht nur ethisch geboten, sondern wird zunehmend rechtlich eingefordert.