Ein Bundesberufungsgericht in den USA hat ein Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre von Reisenden hat. Demnach dürfen US-Grenzbeamte elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und Laptops ohne jeden konkreten Verdacht oder Grund durchsuchen, wenn sich Personen an der Grenze befinden.

Bislang war die rechtliche Situation umstritten und von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Viele Sicherheitsexperten und Datenschützer argumentierten, dass eine Durchsuchung von mobilen Geräten einem tieferen Eingriff in die Privatsphäre gleichkommt als die klassische körperliche Durchsuchung, da diese Geräte hochsensible persönliche, finanzielle und geschäftliche Informationen enthalten.

Das nun gefällte Urteil basiert auf der sogenannten "Border Search Exception" des US-Verfassungsrechts, die es Behörden unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Durchsuchungen an der Grenze ohne Durchsuchungsbefehl durchzuführen. Die Richter argumentierten, dass digitale Geräte unter diese Ausnahmeregelung fallen, ohne dass ein spezifischer Verdacht vorliegen muss.

Praktisch bedeutet das: Besucher und Geschäftsreisende in die USA müssen damit rechnen, dass ihre Geräte kontrolliert werden, ohne dass es einen rationalen Grund gibt. Dies eröffnet potenziell Raum für Fischzug-Abfragen und Datenabgriffe.

Für Schweizer Geschäftsreisende und Unternehmen mit US-Geschäftstätigkeit ist dies relevant. IT-Sicherheitsexperten empfehlen verstärkt, sensitive Daten vor Grenzüberfahrten zu schützen, beispielsweise durch Verschlüsselung oder durch die Verwendung von separaten Reise-Geräten ohne persönliche oder geschäftliche Daten. Das Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, sich bewusst zu machen, dass elektronische Geräte an Grenzen unter besondere Risiken fallen.