Ein ambitioniertes Projekt nimmt in Deutschland und der EU Gestalt an. Unter dem Stichwort "Datenräume" entstehen infrastrukturelle Plattformen, auf denen verschiedene Arten von Daten zentral verwaltet, geteilt und analysiert werden können, unter strikter Einhaltung von Datenschutz und Kontrollrechten.
Das Flaggschiff ist der geplante Föderierte Datenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit). Sein Ziel: Ärzte, Forscher und Gesundheitsbehörden sollen auf anonymisierte oder pseudonymisierte Gesundheitsdaten zugreifen können, um bessere Diagnosen zu stellen, Forschung zu beschleunigen und Epidemien zu verfolgen. Ein ähnliches Modell wird auch für Mobilitätsdaten, Umweltdaten und andere Bereiche geplant.
Diese Entwicklung ist ein Versuch, die europäischen Datenschutzverpflichtungen mit modernen, datengetriebenen Geschäftsmodellen zu vereinbaren. Im Gegensatz zu US-Modellen, wo Daten oft ungehindert aggregiert und genutzt werden, sollen europäische Datenräume Kontrolle, Transparenz und Zweckbindung bewahren.
Eine besondere Herausforderung ergibt sich bei Neurodaten. Diese könnten in Zukunft Gehirnaktivitäten, Emotionszustände oder sogar Gedankenmuster offenbaren. Hier sind die ethischen und rechtlichen Grenzen noch vollständig unklar. Sollen solche Daten überhaupt in Datenräumen zirkulieren dürfen? Welche Kontrollen und Genehmigungen sind erforderlich?
Für Schweizer KMU-Betriebe ergibt sich Handlungsbedarf in mehreren Dimensionen. Erstens: Falls das Unternehmen mit deutschen oder EU-Partnern Gesundheitsdaten verarbeitet, sollten die geplanten Regulierungen für Datenräume im Auge behalten werden, Compliance-Anforderungen könnten sich ändern. Zweitens: Wer selbst Daten sammelt, sollte prüfen, ob die Infrastruktur für sichere, dezentralisierte Datennutzung bereit ist. Drittens: Im Bereich Neurodaten und biometrische Daten ist Vorsicht geboten, hier könnte restriktive Regulierung schnell kommen.
