Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte hat erhebliche Bedenken gegen geplante Änderungen im Polizeigesetz vorgebracht. Im Fokus der Kritik stehen die Ausweitung biometrischer Erkennungstechnologien und der verstärkte Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Analyse von Daten im polizeilichen Alltag.

Die Hauptprobleme liegen laut dem Datenschützer bei der mangelnden Eingrenzung und Kontrolle dieser Massnahmen. Besonders problematisch ist die fehlende klare Zweckbindung: Die erfassten biometrischen Daten könnten über ihre ursprüngliche Verwendung hinaus für weitere Analyse-Zwecke genutzt werden, ohne dass die betroffenen Personen dies wissen oder kontrollieren können. Dies verstösst gegen grundlegende Datenschutzprinzipien, die verlangen, dass personenbezogene Daten nur zu vorher definierten Zwecken verarbeitet werden dürfen.

Zusätzlich sieht der Datenschutzbeauftragte erhebliche Grundrechtsverletzungen am Horizont. Die massenhafte Erfassung biometrischer Daten und die unkontrollierte KI-gestützte Auswertung gefährden Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und die Bewegungsfreiheit. Wenn KI-Systeme bei der Analyse dieser Daten verwendet werden, entstehen zusätzliche Risiken: Algorithmische Verzerrungen können zu diskriminierenden Ergebnissen führen, ohne dass dies unmittelbar erkannt wird.

Für KMU-IT-Dienstleister ist dies ein wichtiges Signal. Solche gesetzliche Entwicklungen beeinflussen nicht nur die öffentliche Verwaltung, sondern wirken sich mittelfristig auch auf Anforderungen aus, die private Unternehmen erfüllen müssen. Wer als Dienstleister Polizeibehörden oder andere Sicherheitsinstanzen unterstützt, muss mit der Erwartung rechnen, dass Datenverarbeitungsprozesse nach höheren Datenschutzstandards ausgestaltet werden. Die Debatte zeigt ausserdem, dass die Integration von KI in kritische Infrastrukturen und Behörden weiterhin stark an Datenschutz- und Grundrechtsfragen gekoppelt ist.