Metas Ray-Ban Smart Glasses sind eine interessante Technologie, werfen aber erhebliche Datenschutzbedenken auf. Das Amt des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten hat diese Geräte analysiert und festgestellt, dass ihre Verwendung im alltäglichen Einsatz praktisch nicht mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht vereinbar ist.

Das Kernproblem liegt in der Kombination mehrerer Funktionen. Die Smart Glasses haben Kameras, Mikrofone und können Videoaufnahmen machen sowie Audio aufzeichnen. In der Öffentlichkeit zu tragen bedeutet, dass die Geräte ständig die Umgebung erfassen, inklusive anderer Personen, die nicht explizit zugestimmt haben, gefilmt oder aufgezeichnet zu werden.

Eine Anforderung der DSGVO und lokaler Datenschutzgesetze ist, dass Menschen, deren Daten gesammelt werden, darüber informiert sind oder zumindest wissen können, dass sie erfasst werden. Mit einer kleinen Kamerabrille, die unauffällig aussieht, ist dies faktisch unmöglich. Passanten in der Fussgängerzone oder Restaurants haben keine Möglichkeit, zu erkennen, dass sie gerade aufgezeichnet werden.

Meta könnte theoretisch Kontrollen einbauen, etwa eindeutige LED-Indikatoren oder andere offensichtliche Hinweise, dass die Geräte aktiv sind. Solche Features sind jedoch in der aktuellen Fassung nicht vorhanden oder nicht ausreichend.

Für KMU hat dies mehrere Implikationen: Erstens sollten Mitarbeiter, falls sie solche Geräte am Arbeitsplatz tragen möchten, wissen, dass der Arbeitgeber hier in Haftung genommen werden kann. Zweitens sind solche Geräte in kundenbesprechungen oder am Ort von Kundendaten problematisch. Drittens sollte eine Datenschutz-Policy klar regeln, ob und wie solche Technologien genutzt werden dürfen.