Cybergrooming ist keine neue Bedrohung, doch die Justiz beschäftigt sich vermehrt damit, und die Fallzahlen sind besorgniserregend. Unter Cybergrooming versteht man die systematische Anbahnung von sexuellem Missbrauch durch Täter über digitale Kanäle.

Die Vorgehensweise ist raffiniert: Täter nutzen Plattformen, auf denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Das können Gaming-Plattformen, Social-Media-Apps oder Chat-Dienste sein. Sie knüpfen scheinbar zufällig Kontakte, gewinnen das Vertrauen durch freundliche Kommunikation und bauen eine emotionale Bindung auf. Schrittweise wird die Konversation in Richtung sexueller Inhalte gelenkt, oft verbunden mit Erpressung oder Drohungen.

Die Ermittler warnen: Das Ausmass nimmt zu. Viele Täter arbeiten von ausserhalb des deutschsprachigen Raums, was die Verfolgung kompliziert macht. Rechtliche Fragen entstehen auch bei der Frage, welche Plattformen hafbar gemacht werden können und in welcher Jurisdiktion Ermittlungen stattfinden sollen.

Für Unternehmen, die digitale Plattformen betreiben, besonders solche, die Kinder und Jugendliche adressieren, ist dies ein zentrales Sicherheitsthema. Sie müssen Massnahmen ergreifen, um Missbrauch zu erkennen und zu melden: Monitoring von verdächtigen Chatmustern, Altersverifikation, Schulung von Moderatoren, schnelle Reaktion bei Meldungen.

Aus Perspektive eines KMU bedeutet dies: Wenn eine Plattform oder ein Service es Kindern erlaubt, sich anzumelden oder zu kommunizieren, ist eine Datenschutz- und Sicherheitsstrategie gegen Cybergrooming zwingend. Dies umfasst technische Massnahmen, klare Richtlinien und enge Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden, wenn nötig. Fahrlässigkeit kann zu Haftung führen.