Die Frage, wer Eigentümer von Inhalten ist, die zum Training von KI-Modellen verwendet werden, ist juridisch und ethisch hochkomplex. Grosse Sprachmodelle wie ChatGPT werden typischerweise mit Milliarden von Text-Beispielen aus dem Internet trainiert. Darunter sind Nachrichtenartikel, Akademische Papers, Code, Bücher und andere urheberrechtlich geschützte Werke.

Die Klage dieser zwei US-Zeitungen ist Teil einer wachsenden Bewegung in der Nachrichtenbranche, die argumentiert, dass ihre Inhalte ein wertvolles Gut sind. Wenn OpenAI oder andere KI-Anbieter diese Inhalte ohne Lizenzgebühr oder Erlaubnis nutzen, stellen sie sich die Frage: Werden die ursprünglichen Inhalte-Ersteller entschädigt oder profitieren sie in irgendeiner Form? Oder wird ihr geistiges Eigentum und ihre Arbeitsleistung kostenlos ausgenutzt?

Die Forderung nach Zerstörung der KI-Modelle ist radikal, da sie im Grunde das Löschen der trainierten Gewichte und Parameter des Modells bedeuten würde. Dies hätte zur Folge, dass die Modelle von Grund auf neu trainiert müssten, diesmal hoffentlich nur mit erlaubnisfreien Inhalten. Dies ist praktisch und kommerziell sehr kostspielig.

Der juristische Streit ist noch nicht abschliessend entschieden. Es gibt Argumente auf beiden Seiten: Auf der einen Seite Urheberrechtsschutz und der Schutz von Kreativarbeiterinnen, auf der anderen Seite Argument dass KI-Training unter "Fair Use" falle. Für Schweizer Unternehmen, die KI-Services nutzen oder anbieten, ist dies relevant. Sie sollten verfolgen, wie solche Klagen ausgehen, da dies die Verfügbarkeit und Kostenstruktur von KI-Modellen beeinflussen könnte. Auch sollten sie überprüfen, welche Lizenzierungs- und Compliance-Standards ihre KI-Anbieter haben.