Ein wegweisendes Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs stellt die Prinzipien von Beweisverboten in Frage. Das Gericht hat entschieden, dass Beweise, welche die französischen Behörden durch Entschlüsselung des Chatdienstes Sky ECC gewonnen haben, vor österreichischen Gerichten zulässig sind, obwohl die angewandte Methode in Österreich illegal wäre.
Der Hintergrund ist dieser: Die französische Nationale Agentur für Cybersicherheit (ANSSI) war in der Lage, Zugang zu Sky ECC-Servern zu erlangen und die verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln. Diese Vorgehensweise würde in Österreich als Beweisverbot gelten, da sie massiv in die Privatsphäre eingreift und ohne bestimmte rechtliche Voraussetzungen nicht erlaubt ist.
Allerdings argumentiert das österreichische Gericht, dass es nicht angemessen ist, Beweise grundsätzlich auszuschliessen, nur weil ein anderes Land bei deren Gewinnung andere rechtliche Standards hat. Dies basiert auf der Logik, dass österreichische Gerichte nicht die Ermittlungsmethoden anderer Länder kontrollieren können und dass es praktisch untragbar wäre, alle Beweise aus dem Ausland zu verwerfen, die nicht österreichischen Standards entsprechen.
Dieses Urteil hat erhebliche Implikationen für Datenschutz, Privatsphäre und digitale Grundrechte. Einerseits ermöglicht es effektivere Strafverfolgung von Kriminellen, die sichere Kommunikationskanäle nutzen. Andererseits öffnet es Tür und Tor für die Umgehung lokaler Datenschutzregeln: Ein Staat könnte potentiell Daten zu Ländern mit schwächeren Datenschutzgesetzen weitergeben oder diese dort sammeln, um sie dann vor Gericht zu verwenden.
Für IT-Sicherheit und Datenschutz ist dies relevant. Unternehmen und Bürger können sich nicht darauf verlassen, dass die Datenschutzmassnahmen ihres Heimatlandes sie wirklich schützen, wenn die Behörden eines anderen Landes ohne rechtliche Kontrolle auf ihre Daten zugreifen können und diese dann anderswo verwendet werden. Dies unterstreicht die Bedeutung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Sicherheitsvorkehrungen, die nicht auf staatliche Datenschutzgesetze allein angewiesen sind.
