Im Konflikt zwischen Sicherheitstechnik und Datenschutz verschärft sich der Ton. Eine Branchenallianz aus Flughäfen, Sicherheitsunternehmen und Reiseveranstaltern fordert nun offensiv eine Abschwächung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Konkret geht es um biometrische Verfahren wie die automatisierte Gesichtserkennung bei der Fluggastabfertigung.
Die Befürworter argumentieren, dass solche Systeme bereits vielen Flughäfen europaweit im Einsatz sind und dass die heutige rechtliche Situation zu hohe praktische Hürden schafft. Sie sehen Gesichtserkennung als wichtiges Werkzeug für effizientere Sicherheitskontrollen und schnellere Abfertigungsprozesse. Ein freiwilliges System könne Passagiere beschleunigen, ohne Sicherheitsstandards zu gefährden, so die Argumentation.
Datenschützer und Aktivisten lehnen diese Forderungen ab. Sie betonen, dass die DSGVO gerade dazu gedacht ist, umfangreiche biometrische Datensammlungen zu regulieren. Gesichtserkennung ist ein hochsensitives Verfahren, das zu Missbräuchen führen kann. Selbst bei freiwilligen Systemen entstehen Fragen: Wer speichert die Bilder? Wie lange? Wie wird vor Diskriminierung geschützt?
Für Unternehmen und IT-Dienstleister in der Schweiz relevant: Flughäfen und andere Kritische Infrastrukturen werden zunehmend mit ähnlichen Forderungen konfrontiert. Parallel zu NIS2 und anderen Cyberresilienz-Anforderungen müssen Organisationen auch Datenschutz-Compliance ernst nehmen. Wenn die EU ihre Regeln tatsächlich lockert, könnte das auch auf Schweizer Partner ausstrahlen. Noch wichtiger ist es daher, jetzt klare Richtlinien zur biometrischen Datenverarbeitung im eigenen Unternehmen zu etablieren und Datenschutz-Audits zu planen.
