Das Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland hat Pläne vorgelegt, die es ermöglichen würden, biometrische Gesichtserkennungsdaten von Behörden mit kommerziellen Diensten wie Clearview AI abzugleichen. Dies würde Ermittlern ermöglichen, verdächtige Personen schneller zu identifizieren, indem Gesichtsdaten gegen Milliarden von im Internet verfügbaren Bildern abgeglichen werden.
Clearview AI ist ein Unternehmen, das bekannt dafür ist, Millionen von Bildern aus Social Media und anderen öffentlich zugänglichen Quellen ohne Zustimmung zu sammeln und in eine riesige Datenbank zu speichern. Die Nutzung solcher Dienste durch Strafverfolgungsbehörden ist ethisch und rechtlich umstritten.
Der Gesetzesvorschlag soll dem Bundestag erneut vorgelegt werden, nachdem ein früheres Anliegen nicht die erforderliche Unterstützung fand. Dies zeigt hartnäckiges Bestreben, solche Befugnisse zu etablieren, obwohl Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen erhebliche Bedenken haben.
Die Expertengemeinschaft warnt vor mehreren Problemen: Erstens besteht das Risiko von Diskriminierung und Fehlidentifikationen, da Gesichtserkennungsalgorithmen bekannt dafür sind, bei bestimmten Bevölkerungsgruppen fehlerhafter zu sein. Zweitens wird die Privatsphäre durch die Verknüpfung von Behördendaten mit privaten Datensammlern gefährdet. Drittens besteht das Potenzial für Missbrauch, wenn diese Systeme für politische Unterdrückung oder für andere illoyale Zwecke genutzt werden.
Für KMU mit Datenverarbeitungspflichten ist dieses Thema relevant, da Regulierungsänderungen beeinflussen können, welche Vorsichtsmassnahmen zum Schutz von Kundendaten notwendig sind. Ein verstärkter Einsatz von staatlicher Gesichtserkennung könnte auch geschäftliche Implikationen haben, etwa für Unternehmen, die Videoüberwachung nutzen oder in denen Kundendaten verarbeitet werden.
