Huawei ist von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erfolgreich abgemahnt worden. Grund: Das Unternehmen hatte sein Foldable-Smartphone Mate X7 mit irreführender Werbung zur Akku-Reparierbarkeit beworben. Huawei suggerierte in Marketingmaterialien, dass Kunden den Akku des Geräts problemlos selbst austauschen könnten, was in der Realität weit entfernt von der Wahrheit ist.
Der Streit entzündet sich am Thema Recht auf Reparatur und Nachhaltigkeit. Die DUH argumentiert, dass solche Werbeaussagen Verbraucher täuschen und damit gegen Verbraucher- und Umweltgesetze verstossen. Tatsächlich ist der Akku des Mate X7 so verbaut, dass ein Laie ihn nicht einfach wechseln kann. Das Gerät muss zu einem Servicezentrum gebracht werden, eine Reparatur ist teuer und zeitaufwändig.
Dies ist Teil eines grösseren Trends: Die EU und Schweiz verlangen zunehmend, dass elektronische Geräte reparierbarer gestaltet werden und dass Hersteller ehrlich kommunizieren, wie schwierig oder leicht eine Reparatur ist. Die rechtswidrige Werbung von Huawei verstösst gegen diese Forderungen und unterminiert das Vertrauen der Verbraucher.
Für Unternehmen ist das Urteil relevant: Es signalisiert, dass Greenwashing und irreführende Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit nicht toleriert werden. Hersteller müssen ihre Claims substantiieren und können nicht einfach behaupten, dass Reparaturen einfach sind, wenn dies nicht der Fall ist.
Für Nutzer bedeutet es: Vorsicht bei Herstellerangaben zur Reparierbarkeit. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Recherche, bevor man sich auf teure Reparaturen einlässt oder Geräte wegwirft, die prinzipiell noch funktionieren.
