Die deutsche Bundesregierung plant eine Verschärfung des Straf- und Zivilrechts, um digitale Gewalt besser zu bekämpfen. Das neue Gesetzespaket sieht mehrere konkrete Massnahmen vor, die sowohl das Straf- als auch das Zivilrecht betreffen und das Handeln von Online-Plattformen regulieren sollen.
Ein Kernpunkt des Gesetzes ist die Befugnis von Richtern, Plattformen anzuweisen, Accounts zu sperren oder zu löschen, wenn diese für digitale Gewalt missbraucht werden. Dies könnte beispielsweise bei Cyberstalking, Belästigung oder der Verbreitung von nicht eingewilligten intimen Bildern greifen. Die Regelung soll verhindern, dass Täter einfach neue Accounts erstellen und erneut Opfer belästigen.
Das Gesetz adressiert auch das Problem der Deepfakes und synthetisch generierten Medien. Neue Straftatbestände sollen die Erstellung und Verbreitung von manipulierten Videos oder Bildern mit dem Ziel der Schädigung oder Belästigung unter Strafe stellen. Dies ist besonders relevant in Zeiten, in denen KI-Tools es immer einfacher machen, täuschend echte, aber künstliche Inhalte zu erstellen.
Ein weiterer Punkt ist die schnellere Herausgabe von Klarnamen durch Plattformen an Behörden und Gerichte. Derzeit ist es für Strafverfolger oft schwierig, die wahre Identität hinter pseudonymen Accounts zu erfahren. Das neue Gesetz soll hier eine Beschleunigung bringen, ohne dabei grundsätzlich die Möglichkeit zur Pseudonymität online zu eliminieren.
Für IT-Dienstleister und Plattformbetreiber bedeutet diese Regelung eine neue Compliance-Anforderung. Sie müssen Systeme schaffen, die es ihnen ermöglichen, auf gerichtliche Anordnungen zur Sperrung oder Löschung von Accounts schnell und zuverlässig zu reagieren. Gleichzeitig müssen sie ihre Nutzerdatenverwaltung optimieren, um Klarnamen schneller offenlegen zu können. Für KMU, die Online-Dienste betreiben, ist es daher wichtig, sich jetzt auf diese neuen gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten.
