Die Europäische Union arbeitet an einer neuen Regelung, die unter dem Namen "Daten-Omnibus" bekannt ist. Sie zielt darauf ab, die Regeln rund um die Nutzung von Daten im Kontext von künstlicher Intelligenz zu flexibilisieren. Der Ministerrat der EU-Staaten hat sich jüngst auf einen gemeinsamen Kurs geeinigt, der erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutz haben wird.
Der Kern der Änderung liegt darin, dass es Unternehmen künftig unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein soll, persönliche Daten zum Trainieren von KI-Modellen zu verwenden, ohne zuvor die explizite Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen. Dies ist ein erheblicher Paradigmenwechsel gegenüber der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die normalerweise eine klare Einwilligung verlangt, bevor personale Daten verarbeitet werden.
Die Befürwörter dieser Massnahme argumentieren, dass KI-Systeme ohne ausreichend Trainingsdaten nicht optimal funktionieren können und dass die EU international wettbewerbsfähig bleiben muss. Die Konkurrenz aus den USA und China nutze bereits grosse Mengen an Daten, um ihre KI-Systeme zu verbessern. Datenschützer hingegen warnen vor einem "Freifahrtschein" für Unternehmen, persönliche Informationen auszubeuten.
Dies hat auch Konsequenzen für KMU und deren Kunden. Ein KMU-Dienstleister könnte theoretisch Kundenraten zu Trainingszwecken verwenden, oder es könnten Kundendaten von Dritten ohne klare Zustimmung verarbeitet werden. Es ist daher wichtig, dass KMU-Betreiber die neuen Regeln genau verfolgen und ihre Datenschutzrichtlinien entsprechend anpassen. Es wird eine Balance zwischen Innovation und dem Schutz von Nutzerdaten gesucht, doch die geplanten Lockerungen deuten darauf hin, dass Innovation zurzeit höher bewertet wird.
