Die Europäische Union arbeitet an neuen Regelungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen online. Der geplante EU Kids Act sieht vor, dass Online-Plattformen und Services zukünftig Alterskontrollen implementieren müssen. Das bedeutet, dass beispielsweise Social-Media-Dienste, Streaming-Plattformen oder Online-Shops überprüfen müssen, wie alt ihre Nutzer sind.

Dies ist ein technisch und datenschutzlich komplexes Problem. Wie kann man das Alter überprüfen, ohne dabei zu viele persönliche Daten zu sammeln? Ein paar Ansätze werden diskutiert: Dokumentenüberprüfung (Hochladen eines Ausweises), Kreditkarten-Verifizierung, oder Überprüfung durch Drittanbieter-Services, die spezialisiert auf Altersverifizierung sind.

Der Grund für solche Regeln ist verständlich: Kinder und Jugendliche sind online vielen Risiken ausgesetzt, von psychologischen (Suchtmechanismen in Apps), über finanzielle (In-App-Käufe), bis zu sicherheitlichen (Kontakt mit Prädatoren, Cyberbullying) und datenschutzlichen Risiken (Übermässige Datensammlung durch Werbetreibende).

Für IT-Unternehmen bedeutet dies, dass sie technische Lösungen für Altersverifizierung implementieren müssen. Das ist ein relativ neuer Markt, und Spezialisierte Dienstleister könnten sich hier etablieren. Gleichzeitig müssen Datenschutzanforderungen eingehalten werden.

Für Schweizer IT-Dienstleister ist wichtig zu verstehen, dass solche EU-Regelungen oft indirekt auch in der Schweiz Wirkung zeigen. Viele Kunden, die mit der EU handeln, müssen sich an EU-Regeln halten. Dies könnte zu erhöhtem Beratungsbedarf führen, wie man Altersverifizierung datenschutzkonform implementiert.