Die rechtliche und ethische Debatte um generative KI intensiviert sich: Nachdem deutsche Verlage bereits Klage gegen OpenAI eingereicht haben, zieht nun auch der britische Illustrator Axel Scheffler in Erwägung, ähnliche rechtliche Schritte einzuleiten. Scheffler ist der Künstler hinter dem beliebten Kinder-Bilderbuch-Charakter Grüffelo, dessen Illustrationen weltweit bekannt sind.

Das zentrale Problem ist die Frage des Urheberrechts und der künstlerischen Vergütung: Generative KI-Systeme werden auf Millionen von Bildern trainiert, darunter auch urheberrechtlich geschützte Werke. Die KI-Modelle lernen dadurch, Stile, Techniken und möglicherweise sogar charakteristische Merkmale dieser Werke zu reproduzieren. Künstler und ihre Vertreter argumentieren, dass dieses Training ohne Einwilligung und ohne Vergütung eine Verletzung ihrer Rechte darstellt.

Scheffler könnte mit seiner Klage auf mehreren Ebenen argumentieren: Erstens wurden seine Werke möglicherweise ohne Genehmigung zum Training verwendet. Zweitens könnten die generierten Bilder, die seinen Stil imitieren, als unlizenzierte Ableitungen betrachtet werden. Drittens entstünde eine wirtschaftliche Konkurrenz, die Künstlern ihre Existenzgrundlage kostet.

Diese Entwicklung ist Teil einer breiteren Bewegung. Künstler, Autoren und Content-Creator weltweit fordern Regelungen, die ihre Arbeit schützen und ihnen Mitsprache sowie Vergütung bei der Nutzung ihrer Werke für KI-Training einräumen.

Für Schweizer IT-Dienstleister ist dies relevant: KI-Bildgeneratoren werden zunehmend in Business-Anwendungen eingesetzt. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die rechtliche Situation noch nicht vollständig geklärt ist. Eine Nutzung von KI-generierten Bildern für kommerzielle Zwecke könnte künftig zu Lizenzfragen oder Klagen führen. IT-Dienstleister sollten ihre Kunden über diese Rechtsunsicherheit aufklären und empfehlen, Bildquellen zu prüfen oder sich entsprechende Lizenzen zu sichern.