Der deutsche Bundestag hat das Digitale-Identitäten-Gesetz (DiG) verabschiedet und schafft damit die rechtliche Grundlage für die geplanten digitalen Staatsbrieftaschen. Dieses Gesetz markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung von behördlichen Dokumenten und Identitätsprüfungen.

Eine digitale Geldbörse im staatlichen Kontext funktioniert ähnlich wie ein digitales Ausweis-System: Nutzer können darin ihre behördlichen Dokumente und persönlichen Identitätsdaten speichern, zum Beispiel Führerschein, Versicherungsdokumente oder Finanzbeweise. Im Gegensatz zu privaten Wallet-Systemen hätte eine Staats-Wallet aber erhöhte Datenschutzanforderungen und staatliche Kontrolle.

Das Gesetz soll Bürgern ermöglichen, ihre persönlichen Daten selbst zu verwalten, anstatt diese ständig den Behörden oder privaten Diensten offenbaren zu müssen. Eine digitale Brieftasche könnte etwa bei Online-Verträgen, bei Behördengängen oder bei der Altersprüfung automatisiert die nötigen Nachweise bereitstellen, ohne dass sensible Informationen breit geteilt werden.

Allerdings ergeben sich aus einer solchen Lösung auch erhebliche Datenschutzfragen. Eine zentrale Sammlung aller wichtigen persönlichen Daten ist auch ein attraktives Ziel für Cyberangriffe. Das Gesetz muss daher strikte Sicherheitsanforderungen vorsehen.

Für Schweizer IT-Dienstleister ist dies ein politischer Trend, der auch in der Schweiz ankommen wird. Der Bund hat bereits ähnliche Initiativen zu digitalen Identitäten und eGovernment gestartet. KMU-Kunden sollten sich darauf vorbereiten, dass digitale Nachweise und Identitätsmanagement zunehmend in ihre Geschäftsprozesse integriert werden. Kompatibilität mit künftigen digitalen Brieftaschen könnte zum Wettbewerbsvorteil werden.