Künstliche Intelligenz ermöglicht es immer häufiger, Videos und Audiodateien von Personen zu erzeugen, die nicht existieren oder in Situationen darstellen, die nie vorgefallen sind. Diese sogenannten Deepfakes stellen die Rechtswelt vor neue Herausforderungen, denn traditionelle Gesetze sind auf solche technisch erzeugten Inhalte oft nicht zugeschnitten.
Die Europäische Union und die deutsche Regierung erkennen das Problem und arbeiten an Lösungen. Allerdings offenbaren sich dabei erhebliche Unterschiede in den Ansätzen. Die EU-weiten Regelungen orientieren sich eher an Plattformverantwortung und Kennzeichnungspflichten, während Deutschland stärker auf Strafrecht und den Schutz von Persönlichkeitsrechten setzt.
Ein Kernproblem ist die Definition von Deepfakes: Wo beginnt eine unerlaubte Fälschung, und wo endet kreative oder satirische Kunstäusserung? Wie kann man erkennen, dass ein Video manipuliert ist, und wer trägt Verantwortung dafür? Auch die Frage der Speicherung, Verbreitung und des Löschens solcher Inhalte ist noch nicht eindeutig geklärt.
Im Bereich der Unterhaltung mögen Deepfakes amusant wirken, aber bei Politikern, Geschäftsführern oder Privatpersonen können solche gefälschten Videos erhebliche Schäden anrichten. Sie können für Wahlbeeinflussung, Erpressung oder Reputation-Attacken missbraucht werden.
Für Schweizer IT-Dienstleister und ihre Kunden wird dies relevante Compliance-Anfrage. Wenn Inhalte online gestellt werden oder wenn es um Datenschutz und Identität geht, muss man künftig berücksichtigen, dass manipulierte Medien ein rechtliches Risiko darstellen. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter schulen, Deepfakes zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Auch der Umgang mit Video-Lizenzen und Bildrechten könnte durch Deepfake-Regelungen beeinflusst werden.
