Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Fällen bisherige Urteile zur Schufa aufgehoben und ordnet Neuverhandlungen vor dem Oberlandesgericht Dresden an. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wie offen und verständlich die Schufa ihre Scoringverfahren erklären muss, wenn Verbraucher nachfragen, warum sie eine niedrige Bonität zugewiesen bekommen haben.

Die Schufa ist Deutschlands grösste Wirtschaftsauskunftei und erstellt Bonitätsscores, die Banken, Versicherungen und Vermieter bei Kreditentscheidungen nutzen. Ein niedriger Schufa-Score kann zum Kreditausfall führen oder Mietzusagen verhindern. Verbraucher haben unter Datenschutzrecht das Recht, zu erfahren, auf welche Daten und welche Algorithmen ihre Bewertung basiert. Die bisherige Praxis der Schufa war jedoch oft sehr vage, und Verbraucher erhielten wenig verständliche Antworten.

Das Urteil des BGH stärkt die Transparenzrechte von Verbrauchern erheblich. Die Schufa muss künftig deutlicher erklären, welche konkrete Faktoren zu einem bestimmten Score führen. Dies ist auch ein Sieg für Datenschutz und Verbraucherschutz insgesamt, denn es zwingt Wirtschaftsauskunfteien zu mehr Rechenschaftspflicht.

Für KMU-Unternehmen, die geschäftliche Entscheidungen auf Basis von Schufa-Daten treffen (etwa bei Kundenbonitätsprüfungen), bedeutet dies grössere Sorgfalt. Sie müssen verstehen, auf welcher Grundlage diese Bewertungen entstehen, und können nicht blind darauf vertrauen. Gleichzeitig eröffnet das Urteil Unternehmern und Privatpersonen mehr Möglichkeiten, fehlerhafte oder undurchsichtige Bewertungen anzufechten. Langfristig könnte dies zu faireren und besseren Bewertungssystemen führen, was dem gesamten Wirtschaftssystem nutzt.